Weisse Weihnachten waren zwar Wunschdenken. Aber bei Schneefall ist gut zu wissen: Damit Passanten und Bewohner nicht aufs Glatteis geführt werden, muss der Schnee zumindest auf den Gehwegen und Strassen geräumt werden. Grundsätzlich haftet der Grundeigentümer.
Befristete Arbeitsverhältnisse sind gesetzlich zulässig. Werden mehrere befristete Arbeitsverhältnisse gleichen Inhalts aneinandergereiht, spricht man von einem Kettenarbeitsverhältnis. Ein solches Arbeitsverhältnis ist mit einigen Risiken behaftet.