Zur Vermeidung einer uferlosen Ausdehnung der Anwendung des deutschen Urheberrechts hat jüngst das Oberlandesgericht Köln in einem Urteil verlangt, dass für die Geltendmachung von (Schadenersatz-)Ansprüchen ein hinreichend relevanter Inlandsbezug erforderlich ist.
Zur Vermeidung einer uferlosen Ausdehnung der Anwendung des deutschen Urheberrechts hat jüngst das Oberlandesgericht Köln in einem Urteil verlangt, dass für die Geltendmachung von (Schadenersatz-)Ansprüchen ein hinreichend relevanter Inlandsbezug erforderlich ist.