Nichts ist unmöglich, Toyota!

Bei der Genderdebatte gerät unsereins immer in ein Dilemma. Soll man nun weinen oder lachen? So spricht man in der Medizin nicht mehr vom weiblichen oder männlichen Geschlecht, sondern vom „bei der Geburt männlich oder weiblich zugewiesenen Geschlecht“, wenn ein Mann oder eben eine Frau gemeint ist. Ob die Person bei Geburt eine Vagina hat oder einen Penis, soll nicht vorschnell dazu verleiten, das Geschlecht zu bestimmen, das ginge offenbar zu weit und ist diskriminierend. Denn das Kind soll später selbst entscheiden, welches Geschlecht ihm entspricht.

Dieser Trend, wie könnte es anders sein, kommt aus den Staaten und setzt sich nun auch in Europa fest. Bei Geburt vom biologischen Geschlecht zu sprechen sei «herabsetzend» und «irreführend». Konkret lässt man so ausser Acht, dass das Embryo mit Geschlechterchromosomen versehen ist. Bei XX wird es ein Mädchen, bei XY ein Junge. Die Welt ist schon kompliziert genug, und nun noch dies. Nicht die Tatsachen sind relevant, sondern das subjektive Gefühl. Was heisst das übersetzt für die Zukunft in anderen Bereichen?

Warum soll ich warten bis ich mit 65 die AHV erhalte, nur weil im Pass mein Geburtsdatum drinsteht? Wenn ich mich subjektiv fünf Jahre älter fühle, sollte es doch auch mit 60 schon möglich sein, AHV zu beziehen. Umgekehrt, wozu will ein 14-jähriges Kind darauf warten, bis es mit 18 die Autofahrprüfung machen kann? Wenn es sich wie 18 fühlt, dann soll es doch die Prüfung auch vier Jahre früher machen dürfen. Apropos: sollte der Prüfer den Lernfahrer durchfallen lassen, dann ist das subjektiv seine Meinung. Wenn man sich selbst als genügend sicher auf der Strasse fühlt, dann kann man ja auch fahren. Alles andere wäre diskriminierend und entspräche nicht dem Gleichstellungsgesetz. Woraus wir folgern müssen: Generell sind Prüfungen diskriminierend. Oder warum braucht es eine gymnasiale Matura als Voraussetzung für ein Hochschulstudium? Dies ist gegenüber anderen Schülern eine klare Diskriminierung.

Da passt ins Bild, dass unser Bundesgericht den aktuellen Zeitgeist aufnimmt. Worum geht es? Da hat doch eine angehende Medizinstudentin eine Lese- und Schreibschwäche. Also soll sie gemäss Bundesgericht bei der Prüfung auch mehr Zeit erhalten, weil sonst würde sie ja diskriminiert gegenüber den anderen Studenten, die lesen und schreiben können. Da denkt der geneigte Leser: was ist, wenn der nächste Student kein Blut sehen kann oder zwei linke Hände zum Operieren hat? Wie gleichen wir diesen Umstand dieses angehenden Chirurgen aus, ohne dass jemand benachteiligt wird, ausser allenfalls der schwer verletzte Patient auf dem Schragen?
Wer hätte nur gedacht, dass Toyota diese jüngste Entwicklung schon vor Jahren in ihrer Werbung vorausgesehen hat. Nichts ist unmöglich, Toyota!

Wadenbeisser

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