Risiken verändern sich

Eine Betriebshaftpflichtversicherung sichert gegen Personen- und Sachschäden sowie deren Vermögensfolgeschäden ab. Ein Rundum-Sorglos-Paket ist sie aber nicht. Wenn es zum Schadenfall kommt, richtet sich der Blick auf die Risikoprävention beim Versicherungsnehmer. Zudem können neue Haftungsrisiken entstehen, für die sich KMU wappnen müssen.

Eine Betriebshaftpflichtversicherung gehört in der Schweiz mehrheitlich zur Grundausstattung von Unternehmen. Sie ist ein Sicherheitsnetz, wenn unvorhergesehen ein Schadenfall eintritt. Überdies beinhaltet sie einen passiven Rechtsschutz. So profitiert das versicherte Unternehmen von einer professionellen Schadenbegleitung durch den Rechtsdienst des Versicherers. Weil das wirtschaftliche Geschehen komplexer wird, können im Verlauf der Zeit auch neue Haftungsrisiken entstehen.

Informatikpanne – was nun?

Viele Unternehmen binden ihre Privat- oder Geschäftskunden in ihre IT-Lösung ein. Ein klassisches Beispiel ist Online-Banking, wo man als Kunde via Cloud auf seine Bankdaten zugreift und Transaktionen vornimmt. Es kann aber auch ein Medikamentenvertrieb sein, in dessen IT-System die eingebundenen Apotheken ihre Abfragen und Bestellungen via Cloud direkt erledigen. Oder ein Reisebüro, das für seine Flugbuchungen an die Systeme verschiedener Airlines angebunden ist. Wenn diese Systeme unerwartet ausfallen und der Kunde blockiert ist, kommen rasch Haftungsfragen auf den Tisch. Um sich dafür zu wappnen, ist es entscheidend, dass man als Betreiber einer solchen IT-Lösung die Zusammenarbeit mit seinen Kunden, allfällige (Ausfall-)Risiken und die damit verbundenen Notfallszenarien explizit vertraglich geregelt hat.

Mangelnde IT-Sicherheit

Cyberkriminelle jagen nicht unbedingt die grösste Beute – sondern die einfachste. Hier sind fehlende technische Vorkehrungen angesprochen, aber auch der Risikofaktor Mensch. Es braucht hier Schulung und ein Notfallkonzept, das man im Ernstfall aus der Schublade ziehen und abspulen kann. Eine weitere Vorkehrung, um sich gegen das Haftungsrisiko im Zusammenhang mit Cyberattacken bestmöglich abzusichern, ist ein regelmässiges IT-Sicherheits-Assessement. In diesem Punkt weist Daniel Oberhänsli, Versicherungsfachmann und Partner der Qualibroker AG, auf einen verbreiteten Irrtum hin: «Dass man seine IT für teures Geld in die Hände einer professionellen Firma gibt, heisst nicht automatisch, dass die Sicherheit maximal ist. Gerade sicherheitsrelevante Funktionen muss man oft zusätzlich in Auftrag geben und entschädigen. Wenn eigene Nachlässigkeit im Spiel ist, wird es schwierig, die Kosten eines digitalen Angriffs auf den Versicherer abzuwälzen». Aus heutiger Sicht ist eine gute Cyberversicherung unumgänglich. Nicht nur, um die Deckung von Schäden wie Umsatzausfall, Haftpflichtansprüche oder Wiederherstellungskosten sicherzustellen, sondern, um im Ernstfall auch rasch Zugang zu professioneller Unterstützung zu haben.

Problematische Materialien

Ein weiterer Brennpunkt: Die produzierende Industrie verwendet laufend neue Zutaten und Materialien. In der Regel darf man davon ausgehen, dass diese vor der Marktzulassung sorgfältig auf Risiken untersucht werden. Die Krux ist, dass gewisse Probleme erst mittel- und langfristig als solche erkannt werden. Ein Beispiel sind die «Ewigkeits-Chemikalien» oder PFAS (per- und polyfluorierte Alkylverbindungen). Bei diesen zeichnet sich ab, dass sie mit ernsthaften Risiken behaftet sind. In der Folge passen die Versicherer derzeit ihre Handhabung an, wie der Versicherungsexperte Daniel Oberhänsli erläutert: «Risiken im Zusammenhang mit PFAS sind seit kurzem mehrheitlich von der klassischen Betriebshaftpflicht ausgeschlossen oder können nur gegen Mehrprämie eingeschlossen bleiben.» Im Zweifelsfall ist es für produzierende Betriebe also angezeigt, ihren Versicherungspartner zu konsultieren und nötigenfalls Anpassungen vorzunehmen.

Policen periodisch überprüfen

Die Erkenntnis? Erstens: Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist nicht automatisch ein «Rundum-Sorglos-Paket». Werden Ansprüche geltend gemacht, schaut der Versicherer genau darauf, was das versicherte Unternehmen vorgekehrt hat, um das Haftungsrisiko oder den daraus entstandenen Schaden zu minimieren. Deshalb ist auch eine periodische interne Überprüfung von möglichen Notfallsituationen und die Anpassung der entsprechenden Notfallpläne ratsam. Zweitens: Nicht jede neue Entwicklung braucht eine neue Versicherung. Situationen wie die oben skizzierten lassen sich oft mit einer Deckungserweiterung im Rahmen einer bestehenden Versicherungspolice lösen. Wichtig ist, den Kontakt zur Versicherung zu halten und gemeinsam auszuloten, ob bislang noch nicht identifizierte oder grundsätzlich neue Risiken bestehen und wie man sich dagegen am besten absichert.

Lukas Herzog

Vizepräsident des Schweizerischen Treuhänderverbands TREUHAND| SUISSE, Sektion Zürich

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