Feuer frei für Verbote!

Die Schweiz hat ein neues Problem. Nicht etwa Bürokratie, Kosten oder Fachkräftemangel. Nein, es knallt zuweilen am 1. August und an Silvester. Und weil sich daran einige stören, soll gleich ein landesweites Feuerwerksverbot her. Verbieten ist eben einfacher als Aushalten.

Bemerkenswert ist, dass der Widerstand gerade aus Kreisen der Hundebesitzer kommt. Verständlich, schliesslich erschrecken manche Vierbeiner beim Knallen. Seltsam ist nur die unterschiedliche Lärmtoleranz. Wenn Bello morgens um vier Uhr die Nachbarschaft zusammenbellt oder nachts jeden Passanten kommentiert, gehört das offenbar zur natürlichen Geräuschkulisse. Würde hingegen ein Töfffahrer seinen Motor im Quartier zur gleichen Stunde regelmässig während Minuten aufheulen lassen, stünde bald die Polizei vor der Tür. Der Unterschied? Der eine Lärm hat vier Beine und einen treuherzigen Blick.

Nun soll niemandem sein Hund verboten werden. Aber etwas gegenseitige Toleranz wäre angebracht. Denn die Verbotskultur ist ein gefrässiges Tier. Hat sie erst einmal Blut geleckt, findet sie immer neue Opfer. Vielleicht trifft es eines Tages ausgerechnet jene Hündeler, die heute besonders laut nach Verboten rufen. Ein Hundeverbot im Wald, zum Schutz der Wildtiere? Klingt doch wunderbar vernünftig! Und schon darf Bello nur noch auf dem Trottoir Gassi gehen. Wer heute begeistert anderen die Freude verbietet, sollte sich nicht wundern, wenn morgen jemand seinem Vierbeiner die Leine der Bürokratie anlegt.

Die Möglichkeiten sind grenzenlos. Kinderlachen im Garten? Lärmbelästigung. Laubbläser? Weg damit. Kirchen- und Kuhglocken? Eine Zumutung. Fasnachtsmusik? Körperverletzung am Gehörgang. Und das nächste Dorffest braucht eine Bewilligung aus Bundesbern, sofern es überhaupt noch stattfinden darf.

Besonders grotesk ist, dass künftig selbst das Feuerwerk einer kommunalen Bundesfeier verboten wäre, sofern diese keine überregionale Bedeutung hat. Ein lokales Firmenjubiläum? Ebenfalls Fehlanzeige. Die Rakete müsste zuerst ihre nationale Bedeutung nachweisen, bevor sie abheben darf. Immerhin entstehen neue Arbeitsplätze: in Bewilligungsbüros und Kontrollstellen.

Es gibt gute Gründe, Feuerwerk zeitlich und örtlich einzuschränken. Rücksichtnahme ist keine Schwäche. Aber zwischen vernünftigen Regeln und einem landesweiten Verbot liegt ein gewaltiger Unterschied.

Letztlich prallen zwei Lebenshaltungen aufeinander: die Genusskultur, die auch mal ein bisschen Lärm, Rauch und Lebensfreude zulässt, und die Verbotskultur, die jedes Ärgernis am liebsten gesetzlich beseitigt. Wer jede Unannehmlichkeit verbieten will, wird irgendwann feststellen, dass auch die eigene Freiheit darunterfällt.

Darum: Lassen wir es gelegentlich krachen. Sonst ist am Ende nicht nur das Feuerwerk verschwunden, sondern auch die Freiheit.

    Wadenbeisser

    Achtung: Schonungslos bissig

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