Die Pause im Arbeitsrecht

Wie lange müssen Arbeitspausen dauern? Wann gelten sie als Arbeitszeit und wann nicht? Wo habe ich als Arbeitgeber Gestaltungsspielraum? Die Vorgaben betreffend Pausen sind ein wichtiger Teil des Arbeitsrechts. Es dient aber auch einem positiven Betriebsklima, wenn man klare Regeln formuliert.

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Pausen sind Pflicht und sollen in der Mitte der Arbeitszeit liegen. Es gibt auch Vorgaben zur Mindestlänge.

Pausen sind kein freiwilliges Entgegenkommen des Arbeitgebers. Sie sind Pflicht und dienen dem Gesundheitsschutz der Mitarbeitenden. Damit sie ihre Ziele – Erholung und Verpflegung – erfüllen können, sollen die gesetzlich vorgeschriebenen Pausen grundsätzlich in der Mitte der Arbeitszeit liegen. An den Anfang oder ans Ende des Arbeitstags verlegt, gelten sie rechtlich nicht als Pause. Anders gesagt: Mitarbeitende dürfen nicht durcharbeiten, um später mit der Arbeit zu beginnen oder früher nach Hause zu gehen.

Das Arbeitsrecht m acht Vorgaben zur Mindestlänge der Pausen. Ist der Arbeitstag länger als 9 Stunden, sind 60 Minuten Pause zwingend. Bei mehr als 7 Arbeitsstunden beträgt das gesetzliche Minimum 30 Minuten Pause. Bei mehr als 5,5 Stunden Arbeit sind mindestens 15 Minuten Pause nötig. Pausen können weder durch Geld noch durch andere Vorteile ersetzt werden. Grundsätzlich sind sie am Stück zu gewähren, allerdings dürfen Pausen von mehr als 30 Minuten auch aufgeteilt werden. Ferner sieht das Gesetz für bestimmte Fälle zusätzliche Mindestpausen vor. Beispielsweise für Schwangere, stillende Mütter, Jugendliche, Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen oder bei Tätigkeiten, die aussergewöhnlich hohe Anforderungen an die Konzentrations- und Leistungsfähigkeit stellen.

Dem Arbeitgeber ist es freigestellt, über die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestpausen hinauszugehen. So kann er längere oder zusätzliche Pausen vorsehen oder lange Pausen (von mehr als 30 Minuten) in Kurzpausen aufteilen. Auch der Entscheid, Pausen zu bezahlen, liegt in seiner Hand. Solche Leistungen gehen jedoch über das gesetzliche Minimum hinaus.

Bezahlt oder nicht?

Ob eine Pause bezahlt wird, ist zuweilen umstritten. Da eine Pause gemäss Arbeitsrecht als arbeitsfreie Zeit definiert ist, muss sie im Prinzip nicht bezahlt werden. Allerdings kommt es auf die Umstände an. Sind die Mitarbeitenden dazu verpflichtet, während ihrer Pause am Arbeitsplatz zu bleiben oder für den Betrieb auch in diesem Zeitraum verfügbar zu bleiben, dann liegt rechtlich keine echte Pause vor. Wer während des Unterbruchs weiterhin Telefonate entgegennimmt, Kundschaft bedient oder Maschinen überwacht, macht rechtlich keine Pause, sondern arbeitet. Aus rechtlicher Sicht ist ausschlaggebend, dass in der Pausenzeit keine Arbeitspflichten bestehen und die Erholung tatsächlich möglich ist. Verbringen Mitarbeitende ihre Pause freiwillig und ohne Verpflichtungen an ihrem Arbeitsplatz, wird die Pause nicht bezahlt.

«Bin mal kurz weg»

Wenn Arbeitnehmer sich ein Getränk holen oder die Toilette aufsuchen, gilt das im Arbeitsrecht als Kurzpause: eine Unterbrechung von wenigen Minuten, die nicht von der Arbeitszeit abgezogen wird.

Und wenn sich jemand für die Zigarette zwischendurch vor die Tür begibt? Es gibt kein gesetzliches Anrecht auf regelmässige Raucherpausen. Wenn jemand ausserhalb der offiziellen Pausen rauchen geht, zählt dies offiziell nicht als Arbeitszeit. Viele Unternehmen behandeln Rauchpausen in der Praxis wie Kurzpausen. Um Spannungen und unnötige Diskussionen zu vermeiden, bewährt es sich allerdings, verbindliche Regelungen zu formulieren. Klare Vorgaben schaffen Sicherheit und ermöglichen es überdies, betriebliche Besonderheiten zu berücksichtigen, die für einen reibungslosen Ablauf nötig sind.

Thierry Brem

Vorstandsmitglied des
Schweiz. Treuhänderverbands
TREUHAND|SUISSE Sektion Zürich

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