Transparenzregister: Wer zieht die Fäden?

Ab 1. Oktober 2026 nimmt das neue Transparenzregister in der Schweiz seinen Betrieb auf. Für rund 500 000 juristische Personen, namentlich jene, die als AG, GmbH oder Genossenschaft organisiert sind, entsteht damit eine Meldepflicht. Sie müssen natürliche Personen melden, die mindestens 25 % des Kapitals oder der Stimmen halten.

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Unternehmen müssen künftig transparent machen, wer in der Firma das Sagen hat.

Bei der Bekämpfung von Geldwäscherei und Finanzkriminalität ist es für die Strafverfolgungsbehörden wichtig, einen effizienten und aussagekräftigen Zugriff auf die finanziellen Engagements von natürlichen Personen zu haben. Mit dem neuen Transparenzregister wird erkennbar, wer letztlich hinter einem Unternehmen steckt, wer die finanziellen Mittel beisteuert und die potenziellen Gewinne einsteckt. Die Grundlage dafür bildet das Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (TJPG), das am 1. Oktober 2026 in Kraft tritt. Das neue Transparenzregister, das die meisten europäischen Länder bereits eingeführt haben, ist hierbei ein wichtiges Instrument. Es stärkt die Integrität des Finanz- und Wirtschaftsplatzes, auch weil ihm abschreckende Wirkung zukommt. Das Register ist nicht öffentlich zugänglich, Der Zugriff auf die darin enthaltenen Informationen ist primär für die (Strafverfolgungs-)Behörden reserviert. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch weitere gesetzlich Berechtigte, z.B. Finanzintermediäre, darauf zugreifen.

Wer muss melden?

Eintragungspflichtig sind in erster Linie sämtliche in der Schweiz im Handelsregister eingetragenen juristischen Personen des OR, also AG, GmbH, Kommandit AG und Genossenschaften. Sie müssen die «wirtschaftlich berechtigten» natürlichen Personen melden, welche das Unternehmen letztlich besitzen oder beherrschen – direkt oder indirekt. Massgeblich sind Beteiligungen ab 25 Prozent des Kapitals oder der Stimmen sowie andere Formen der direkten oder indirekten Kontrolle. Ist der Besitz breit gestreut, ohne dass eine Person die 25-Prozent-Grenze erreicht oder in anderer Form die Kontrolle über das Unternehmen ausübt, dann gilt subsidiär die oberste Organperson als wirtschaftlich berechtigt. Unternehmen müssen diese Personen identifizieren und dokumentieren. Sie müssen sie im Transparenzregister mit Namen, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Wohnsitz sowie mit Art und Umfang der ausgeübten Kontrolle eingetragen.

Eintragen und aktualisieren

Die Registrierung können Unternehmen online abwickeln. Möglich ist dies ab 1. Oktober über die Plattform EasyGov.swiss, die allen Unternehmen kostenlos zur Verfügung steht. Allerdings braucht es für die Nutzung vorgängig eine Anmeldung. Weil die Validierung aus Sicherheitsgründen einige Tage in Anspruch nimmt, sollten betroffene Unternehmen die Anmeldung auf easyGov.swiss nun rasch vornehmen, um ab 1. Oktober ihre Eintragungen ins Transparenzregister vornehmen zu können.

Verantwortlich für die Meldung an das Register ist «das oberste Mitglied des leitenden Organs der meldepflichtigen juristischen Person». In der Regel ist dies das Präsidium des Verwaltungsrats. Die Meldung als solche können die Verantwortlichen aber auch an Dritte delegieren, etwa an ihren Treuhänder. Ein-Personen-Gesellschaften (AG, GmbH) können den Eintrag auch über die Website des zuständigen Handelsregisteramts vornehmen. Für neue Gesellschaften gilt künftig in der Regel eine Meldefrist von einem Monat nach HR-Eintrag oder Eintritt der Meldepflicht.

Zu den Pflichten der betroffenen Unternehmen gehört auch, den Registereintrag laufend aktuell zu halten. Wer vorsätzlich die Meldepflicht verletzt oder gegenüber der Kontrollstelle falsche Angaben macht, muss mit einer Busse von bis zu 500’000 Franken rechnen.

Samuel Dafner

Vorstandsmitglied des
Schweiz. Treuhänderverbands
TREUHAND|SUISSE, Sektion ZH

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