Baustelle öffentliches Beschaffungswesen

Im Juni 2019 haben National- und Ständerat das totalrevidierte Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) verabschiedet. Sowohl das Preisniveau-Kriterium als auch das Kriterium Verlässlichkeit des Preises fand Eingang im Gesetz.
Mit der «Preisniveau-Klausel» sollen für schweizerische Unternehmen und für die Konkurrenz aus Ländern durch die Berücksichtigung des Preisniveaus gleich lange Spiesse gelten. Das Kriterium Verlässlichkeit des Preises belohnt ehrliche Arbeit und Qualität, verhindert Dumping und versteckte Mehrkosten.
Ende 2019 haben die Kantone durch das Interkantonale Organ für das öffentliche Beschaffungswesen (InöB) die revidierte Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB 2019) an einer Sonderplenarversammlung verabschiedet.
Leider verfehlt die IVöB das Harmonisierungsziel zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden mit dem Weglassen des Preisniveau-Kriteriums und dem Kriterium Verlässlichkeit des Preises. Zwei wichtige Kriterien für Unternehmen, welche in der Schweiz tätig sind, wurden somit nicht aus der Bundesgesetzgebung in die kantonalen Vereinbarungen übernommen.
So gelten für Beschaffungen auf Bundesebene andere Kriterien als für Beschaffungen in den Kantonen und Gemeinden. Das ist sehr störend, benachteiligt die lokalen Unternehmen, sorgt für Verwirrung bei den Anbietern und führt zu einer administrativen Mehrbelastung bei den Unternehmen.
Die Kantone Aargau, Schwyz, Solothurn, Thurgau und Appenzell Innerrhoden haben den Harmonisierung-Missstand behoben und die Kriterien Preisniveau und Verlässlichkeit des Preises in ihren Beitrittsgesetzen berücksichtigt. In den Kantonen Schwyz und Solothurn waren die Kriterien sogar in der regierungsrätlichen Vorlagen enthalten.
Mit der Vorlage 5772 «Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (BeiG IVöB)» hat der Kantonsrat Zürich die Möglichkeit, es anderen Kantonen gleichzutun und einen wichtigen Harmonisierungsschritt durch die Aufnahme der beiden Kriterien zu erreichen. Es wäre völlig unbegreiflich, wenn der Kantonsrat darauf verzichten und so die Zürcher Unternehmen im Vergleich zu Unternehmen in anderen Kantonen benachteiligen würde.

Christoph Bähler

Ressortleiter Politik
KMU- und Gewerbeverband Kanton Zürich KGV

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