Prämien-Initiative – eine teure Symptombekämpfung

Am 9. Juni stimmt die Schweizer Bevölkerung über die Prämien-Initiative der SP ab. Mit Milliardenbeträgen würde Symptombekämpfung betrieben, bezahlen würde einmal mehr der Mittelstand.

Bild: zvg

Regine Sauter, Nationalrätin FDP

Meinungsbeitrag Regine Sauter, Nationalrätin FDP

Die Prämien-Initiative verlangt, dass keine versicherte Person mehr als 10 Prozent ihres verfügbaren Einkommens für die Krankenkassenprämien aufwenden muss. Was darüber liegt, soll durch Prämienverbilligungen gedeckt werden. Die zusätzlichen Kosten müssten zu zwei Drittel der Bund und zu einem Drittel die Kantone finanzieren.

Die Kosten der Initiative wären enorm. Ab 2030 könnten bis zu rund 12 Milliarden Franken zusätzliche Ausgaben pro Jahr anfallen. Das ist mehr als doppelt so viel, wie die Finanzierung der 13. AHV-Rente bereits kostet. Um dies finanzieren zu können, müssten neue Steuern erhoben oder die Mehrwertsteuer erhöht werden. Für einen durchschnittlichen Haushalt bedeutet das bis zu 1200 Franken im Jahr weniger im Portemonnaie. Einmal mehr soll der Mittelstand somit die Rechnung bezahlen.

Die Prämien-Initiative ist eine reine Umverteilungsvorlage, bei der alle mehr bezahlen, aber nur eine Minderheit profitieren würde. Die Initiative setzt zudem gravierende Fehlanreize. Sparsamere Kantone mit tiefen Gesundheitskosten erhalten weniger Bundesbeiträge als Kantone mit höheren Gesundheitskosten, finanzieren aber über ihre Steuern die Umverteilung mit. Damit bestehen bei Kantonen mit hohen Prämien keinerlei Anreize, Massnahmen zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen zu ergreifen. Denn dies würde auch mit geringeren Bundessubventionen einhergehen.

Bundesrat und Parlament lehnen die Prämieninitiative ab. Auch das Gewerbe und die Wirtschaft sagen Nein, denn steigende Abgaben oder Steuern bedeuten eine weitere Belastung der Unternehmen und im Ergebnis eine Verschlechterung der Standortbedingungen. Das Parlament hat einen gezielten Gegenvorschlag erarbeitet. Damit werden die Kantone verpflichtet, einen Mindestbeitrag zur Finanzierung der Prämienverbilligung zu leisten. Zudem setzt er bei den Gesundheitskosten an. Damit besteht für die Kantone ein Anreiz, kostendämpfende Massnahmen zu ergreifen. Dies ist der richtige Weg, die Prämieninitiative gilt es indessen klar abzulehnen.

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