Breite Allianz fürs Stromgesetz

Die Allianz für eine sichere Stromversorgung ist breit. Über 110 Parlamentarierinnen und Parlamentarier, zahlreiche Wirtschaftsverbände, namhafte Umweltorganisationen und Unternehmen engagieren sich für ein Ja zum Stromgesetz am 9. Juni. Auch der KGV hat die Ja-Parole beschlossen.

Die Schweiz braucht mehr Strom. Nur inländische erneuerbare Energien können diesen Bedarf rasch decken. Die Änderung des Energiegesetzes und des Stromversorgungsgesetzes «über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien» will den Weg ebnen für eine höhere Stromproduktion mit Solar-, Wind- und Wasserkraftanlagen im Inland. Damit soll ein Strommangel im Winter möglichst verhindert werden. In allen Stromproduktionsbereichen soll es künftig einen Vorrang gegenüber dem Naturschutz geben. Im Fokus stehen 16 Wasserkraftprojekte. Hier sollen die Verfahren beschleunigt werden. Auch wenn der sogenannte Mantelerlass nicht den künftigen Strombedarf vollständig decken wird, geht die Stärkung der inländischen Produktion in die richtige Richtung, ist der KGV überzeugt. Ein genereller Solarzwang für Private konnte ausserdem verhindert werden. Der Vorstand des KGV fasste aus diesen Gründen die Ja-Parole.

Klare Ziele für Stromproduktion

Das Stromgesetz sieht verbindliche Ausbauziele für die Stromproduktion bis 2035 und 2050 vor. Es sichert mit dem Ausbau der Wasserkraft sowie bedeutender Solar- und Windprojekte vor allem die Winterproduktion. Die Schweiz kann sich dadurch viel stärker mit eigenem Strom versorgen und gerade im Winter, wenn eine Stromknappheit droht, ihre Abhängigkeit vom Ausland verringern.

Kurzum: Das Stromgesetz stärkt die Versorgungssicherheit und macht uns weniger abhängig vom Ausland. Es ermöglicht einen raschen Ausbau der erneuerbaren Energien in Einklang mit Landschaft und Umwelt und ohne zusätzliche Kosten für die Bevölkerung.

Naturschutz und Preisstabilität

Mehr als 80 Prozent der geplanten Projekte werden auf bestehenden Infrastrukturen, insbesondere Dächern und Fassaden, installiert. Die Natur wird durch das Stromgesetz nicht verschandelt. Das neue Gesetz verpflichtet die Kantone, die Interessen des Natur- und Landschaftsschutzes sowie des Kulturlandschutzes bei der Festlegung der Eignungsgebiete zwingend zu berücksichtigen. Zudem ist klar, dass in Biotopen von nationaler Bedeutung sowie in Wasser- und Zugvogelreservaten keine Stromproduktionsanlagen gebaut werden dürfen.

Das Stromgesetz schützt nicht nur die Natur, sondern auch die Konsumentinnen und Konsumenten. Die Stärkung der inländischen Stromproduktion bringt keine neuen Abgaben und sorgt gleichzeitig für eine höhere Preisstabilität bei der Grundversorgung. Durch die Winterproduk-tion sinkt zusätzlich das Risiko für teure Notfallmassnahmen.

Die Allianz für das Stromgesetz umfasst eine deutliche Mehrheit von National- und Ständerat sowie wichtige Wirtschaftsverbände, namhafte Umweltorganisationen und zahlreiche Unternehmen. Die Allianz für eine sichere Stromversorgung entstand auf Initiative des Dachverbands der Wirtschaft für erneuerbare Energien und Energieeffizienz aeesuisse sowie des Verbands Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen VSE.

Zürcher Wirtschaft

Redaktion

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