Basel als Warnsignal für Zürich
Das 2020 vom Stimmvolk angenommene Basler Wohnraumförderungsgesetz (WRFG) sollte günstigen Wohnraum schützen. Sechs Jahre später ziehen das Gewerbe und die Immobilienwirtschaft eine ernüchternde Bilanz. Dasselbe Szenario könnte sich in Zürich wiederholen – mit direkten Folgen auch für KMU.
22. April 2026 Mark Gasser
Hansjörg Wilde ist seit 2023 Präsident des Gewerbeverbands Basel-Stadt. Der 61-Jährige war von 2014 bis 2022 parteiloser Gemeindepräsident von Riehen. Seit 2019 ist er Leiter Business Development bei ETAVIS.
Am 14. Juni stimmt der Kanton Zürich über die Wohnschutz-Initiative ab. In Basel-Stadt ist bereits ein vergleichbares Regime in Kraft – mit spürbaren Folgen für Investitionen, Sanierungen und das Wohnungsangebot. Die ernüchternde Bilanz von Hansjörg Wilde, Präsident Gewerbeverband Basel-Stadt: Der vermeintliche Wohnschutz verfehlt sein Ziel.
Investitionen in bestehende Liegenschaften sind massiv zurückgegangen. Gemäss Branchenvertretern verzichten seit Einführung des neuen Regimes in Basel-Stadt viele Eigentümer ganz auf Renovationen, da sich diese aufgrund strenger Mietzinsvorschriften und aufwendiger Bewilligungsverfahren kaum mehr rechnen. Selbst kleinere Eingriffe führen zu erheblichem administrativem Aufwand. In der Folge werden vielerorts nur noch dringend notwendige Unterhaltsarbeiten ausgeführt. Die Folgen: Die Bausubstanz verschlechtert sich, energetische Sanierungen bleiben aus und die Qualität der Wohnungen sinkt. Gleichzeitig brechen dem Baugewerbe Aufträge weg – mit spürbaren Umsatzeinbussen insbesondere bei KMU.
Der Kantonalverband «Gewerbe Basel» schlägt daher schon seit längerem Alarm. Er sieht nicht nur einzelne Arbeitsplätze, sondern ganze Betriebe gefährdet und fordert rasche Anpassungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Hansjörg Wilde, Präsident Gewerbeverband Basel-Stadt, spricht von Stagnation und massiven Auftragseinbussen fürs Bau- und Ausbaugewerbe in der Stadt und Umgebung: Er beziffert den Umsatzrückgang fürs Bauhaupt- und Baunebengewerbe seit Inkraftsetzung des neuen Gesetzes bei 50–80%. «Umstrukturierungen sowie personelle Anpassungen und eine Erweiterung des Wirkungskreises verschärfen dabei den Preisdruck auf dem Markt», sagt Wilde. Am stärksten betroffen seien Umbauten und Renovationen. «Dieser Markt ist um über 50% eingebrochen.»
Mieten steigen, statt zu sinken
Denn das neue Gesetz führt nicht zu mehr oder günstigerem Wohnraum – im Gegenteil: Obwohl das Gesetz die Mieten dämpfen sollte, droht langfristig das Gegenteil. Projekte werden gestoppt oder gar nicht erst realisiert, unter anderem weil sie sich nicht mehr rechnen. Wenn weniger saniert und gebaut wird, sinkt das Wohnungsangebot – steigende Mieten sind damit kaum zu vermeiden. Branchenvertreter warnen deshalb vor einem paradoxen Effekt: Trotz Regulierung könnten die Mieten langfristig steigen, während die Wohnqualität sinkt.
Gemäss den vom Statistischen Amt Basel-Stadt erhobenen Mietpreisen seien diese seit Einführung des WRFG steiler gestiegen als in den Vorjahren. «Da ebenfalls statistisch belegt weniger gebaut wird, ist der Schluss ‹höhere Mieten für schlechtere Wohnungen› richtig», sagt Wilde.
«Grossinvestoren werden nicht zurück ans Rheinknie kommen, was langfristig zu schlechtem Wohnungsbestand führt und als Standortnachteil zu werten ist.»
Hansjörg Wilde, Präsident Gewerbeverband Basel-Stadt.
Zudem belasteten die adminis-trativen Anforderungen die Betriebe in der Praxis, was die Bautätigkeiten weiter bremse. «Der administrative Aufwand im Bauwesen steigt durch immer mehr Regulierungen und Bauvorschriften. Baugesuche dauern immer noch viel zu lange. In der Praxis bedeutet dies weniger Produktivität und mehr unproduktive Stunden», sagt Wilde. Das grösste administrative Problem: Mit dem WRFG einher gehe die Einsetzung der sogenannten Wohnschutzkommission. Diese prüft, welche Investitionen überhaupt zu einer Erhöhung der Mieten führen dürfen. In deren Rechnungsmodellen sei aber die Rendite für Investoren zu gering, weshalb Investitionen weitgehend ausblieben.
Lernt Zürich aus Basler Fehlern?
Für Wilde ist klar: In Zürich drohen ähnliche Fehlanreize. Am 14. Juni 2026 stimmen die Zürcher über zwei Wohn-Initiativen und zwei Gegenvorschläge ab. Die Wohnschutz- und die Wohnungsinitiative wurden beide von linken Kreisen entwickelt. Beide Initiativen versprechen mehr bezahlbaren Wohnraum, setzen aber auf noch mehr staatliche Eingriffe und neue Verpflichtungen (siehe Seite 14). Der KMU- und Gewerbeverband Kanton Zürich ist überzeugt: Das löst die Wohnungsknappheit nicht, sondern verschärft sie.
Die Wohnschutz-Initiative will Gemeinden im Falle von Wohnungsmangel analog zur Basler Variante neue Wohnschutzmassnahmen ermöglichen. Bei Wohnungsknappheit könnten sie strenge Bewilligungsverfahren für Abbrüche, Sanierungen, Umbauten und Ersatzneubauten einführen sowie Mietzinsobergrenzen festlegen. Damit würde die Initiative bei einem Ja analog zur Basler Variante tief in den Wohnungsmarkt eingreifen. Die Wohnungsinitiative will Kanton und Gemeinden stärker verpflichten, günstigen und klimafreundlichen Wohnraum zu fördern, und eine mit 500 Mio. Franken ausgestattete kantonale Wohnbaugesellschaft vorsehen.
Investoren verscheucht
Eine erste Anpassung der Verordnung zum Gesetz im Oktober 2025 durch die Regierung führte in der Praxis kaum zu Verbesserungen. Der Grosse Rat hat nun mehrere Motionen an die Regierung überwiesen, um nachzubessern. Auch diese Massnahmen reichen aus Wildes Sicht aber nicht, um den Wohnungsbestand nachhaltig zu pflegen. «Grossinvestoren werden nicht zurück ans Rheinknie kommen, was langfristig zu schlechtem Wohnungsbestand führt und als Standortnachteil zu werten ist.»
Der Gewerbeverband Basel-Stadt fordert deshalb weitere Korrekturen. Ansonsten drohten nicht nur wirtschaftliche Schäden, sondern auch Zielkonflikte etwa bei der energetischen Sanierung und den Klimazielen. Wilde wünscht sich einen ausgewogenen Kompromiss zwischen Mieterschutz und Investitionsanreizen. «Gewünscht wäre eine schweizweite Regelung mit vernünftigen Renditen, aber mit dem nötigen Spielraum für Grundeigentümer und Investoren.»
Das Beispiel Basel zeigt, dass mit dem WRFG die Ziele der ursprünglichen Initiative nicht erreicht werden können. «Zürich sollte diesen Befund berücksichtigen und auf zusätzliche Regulierungen und Eigentumsbeschränkungen verzichten», rät Wilde.
Hansjörg Wilde wird aus erster Hand an der KGV-Generalversammlung vom 4. Juni über die Erfahrungen mit dem Wohnschutzgesetz in Basel-Stadt berichten.
Hier geht es zum Übersichts-Artikel über die beiden Wohn-Initiativen im Kanton Zürich.
Mark Gasser
Chefredaktor
Zürcher Wirtschaft
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