Vereine: Steuerpflichtig oder nicht?

In der Schweiz gibt es 100 000 Vereine. Im Kanton Zürich gibt es gemäss Schätzungen zwischen 8000 und 12 000 Vereine, alleine 2300 sind Sportvereine. Die einen müssen Steuern bezahlen, die anderen nicht. Was macht den Unterschied?

Ob Tennisclub, Frauenchor, Gassenküche, Naturfreunde oder nationaler Sportverband, jeder Verein gilt als juristische Person und ist damit – wie ein Unternehmen – grundsätzlich steuerpflichtig. Die Realität sieht aber differenzierter aus. Viele Vereine sind von der Steuerpflicht befreit. Entscheidend für eine Steuerbefreiung ist die Frage, ob ein Verein gemeinnützig handelt oder wirtschaftlich tätig ist.

Ein typisches Beispiel für einen steuerbefreiten Verein ist demnach eine ehrenamtlich geführte Hilfsorganisation, die Spenden sammelt und diese direkt für öffentliche und gemeinnützige Projekte nutzt. Steuerbefreit sind ferner auch Vereine, die Kultuszwecke verfolgen, also Glaubensgemeinschaften, solange sie keine unternehmerischen Zwecke verfolgen.

Das Gegenbeispiel wäre etwa ein Hauseigentümer-, Mieter-, Berufs- oder Sportverband, der sich in erster Linie um die Interessen und Vorteile seiner Mitglieder kümmert und zur Finanzierung auch gewinnorientierte wirtschaftliche Tätigkeiten betreibt.

Individuelle Prüfung

In der Praxis ist die Unterscheidung zwischen gemeinnützigen und wirtschaftlichen – also steuerbaren und nicht steuerbaren – Bereichen gar nicht immer so klar. Deshalb müssen Vereine, die eine Steuerbefreiung erlangen möchten, in den allermeisten Kantonen ein Gesuch stellen. Da wird individuell geprüft, ob die Bedingungen für die Steuerbefreiung erfüllt sind: mit einem vertieften Blick in die Tätigkeiten, die Statuten und die Finanzen des Vereins.

In diesem Zusammenhang erweist es sich als hilfreich, dass jeder Verein verpflichtet ist, eine Buchhaltung zu führen und eine Jahresrechnung zu erstellen. Sie bildet eine wichtige Grundlage, um zwischen steuerbarem und nicht steuerbarem Gewinn zu unterscheiden.

Und der lokale Sportverein?

Die Aktivitäten des Fussballclubs oder des Musikvereins im Dorf sind in der Regel nicht auf das Wohl von Dritten ausgerichtet, also nicht als gemeinnützig einzustufen. Eine formelle Steuerbefreiung kommt hier also meistens nicht in Betracht. Faktisch bezahlt aber ein grosser Teil der kleinen Lokalvereine ebenfalls keine Steuern. Dies aus dem einfachen Grund, dass es für den massgeblichen Gewinn und das massgebliche Kapital Freibeträge gibt. Für Vereine, deren Zahlen unterhalb dieser Grenzwerte liegen, fällt keine Gewinn- oder Vermögenssteuer an.

Samuel Dafner

Vorstandsmitglied des
Schweiz. Treuhänderverbands
TREUHAND|SUISSE, Sektion ZH

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