Rats-Ecke: Frequenz am Flughafen durch Lärmdebatte bedroht

Diese Rubrik kommentiert die Arbeit des Kantonsrates im vergangenen Quartal. Der Fokus liegt auf Geschäften mit Relevanz fürs Gewerbe.

Unnötige Einschränkungen für Flughafen

Vorlage 5996: Volksinitiative «Flughafen-Nachtruhe-Initiative»

Die Volksinitiative «Flughafen-Nachtruhe-Ini-tiative» im Kanton Zürich fordert eine strikte siebenstündige Nachtruhe von 23 bis 6 Uhr. Ziel ist es, die Lärmbelastung für die Anwohnerinnen und Anwohner zu reduzieren, indem der Flugbetrieb in dieser Zeit untersagt wird. Faktisch käme dies einer zusätzlichen Verkürzung der heutigen Betriebszeiten um 30 Minuten gleich. Ob die Initiative mit übergeordnetem Bundesrecht vereinbar ist, erscheint äusserst fraglich.

Der Kantonsrat hat der Initiative einen Gegenvorschlag gegenübergestellt. Künftig soll der Regierungsrat einen noch stärkeren Fokus auf den Lärmschutz legen, sich verstärkt für die Einhaltung der bundesrechtlichen Nachtflugordnung einsetzen und verspätete Flüge verteuern.

Der Kantonsrat hat die Vorlage in erster Lesung beraten. Unterstützung erhält die Initiative einzig von der AL.
Den Gegenvorschlag unterstützen: SP, GLP, Grüne, Mitte, EVP, AL, EDU.
Den Gegenvorschlag lehnen ab: SVP, FDP.
Meinung KGV: Die Nachtruhe-Initiative ist abzulehnen, weil sie die bereits heute sehr strikten Betriebszeiten faktisch um weitere 30 Minuten verkürzen würde. Das gefährdet den Drehkreuzbetrieb der SWISS und schwächt die internationale Anbindung des Standorts Zürich sowie der ganzen Schweiz. Bis zu 30 Prozent der Langstreckenflüge könnten dadurch wegfallen. Dies hätte erhebliche negative Folgen für Wertschöpfung und Arbeitsplätze.

Auch der Gegenvorschlag führt zu einer Verschlechterung der Rahmenbedingungen. Er beinhaltet zusätzliche Auflagen, die den Druck auf die Betriebszeiten hoch halten oder weiter erhöhen. Dies liegt nicht im Interesse der KMU, die von einem leistungsfähigen und prosperierenden Flughafen profitieren.

Der Flughafen hat bereits Massnahmen zur Reduktion von Verspätungen eingeleitet und umgesetzt. Erste Erfolge sind sichtbar: Trotz steigender Passagierzahlen konnten die Flugbewegungen nach 23 Uhr in den letzten zwei Jahren deutlich reduziert werden.

Sommer 2026: Inkraftsetzung der Mobilitätsinitiative

Gemäss einer aktuellen Mitteilung setzt der Regierungsrat die Mobilitätsinitiative per 1. Juni 2026 in Kraft und passt gleichzeitig die kantonale Signalisationsverordnung an. Die Zürcher Stimmberechtigten haben die entsprechende Änderung des Strassengesetzes am 30. November 2025 mit 57 Prozent angenommen. Ziel der Vorlage ist es, dass über Temporeduktionen auf Staatsstrassen und Strassen von überkommunaler Bedeutung künftig der Kanton entscheidet und solche Reduktionen nur noch in Ausnahmefällen möglich sind. Flächendeckend Tempo 30 ist künftig nicht mehr möglich.

    Kantonsrats-Ecke

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