KGV-Parolen zu den Abstimmungen vom 25. September 2022

Eidgenössische Vorlagen

Änderung des Bundesgesetzes über die AHV und Zusatzfinanzierung durch Erhöhung der Mehrwertsteuer

Die Reform hat zum Ziel, die Finanzen der AHV bis 2030 zu sichern sowie das Niveau der Rentenleistungen zu erhalten. Die vorgesehenen Massnahmen sehen eine Vereinheitlichung des Referenzalters von Frauen und Männern bei 65 Jahren sowie eine Flexibilisierung des Altersrücktritts, Anreize zur Weiterführung der Erwerbstätigkeit nach 65 und die Erhöhung der Mehrwertsteuer vor.

Für den KGV ist klar: Mit der Reform AHV 21 würde ein erstes Etappenziel für die wichtige Sicherung der AHV erreicht. Dafür muss die Kröte einer Erhöhung der Mehrwertsteuer geschluckt werden. Die Unternehmen profitieren von der vorgesehenen Flexibilisierung des Rentenbezugs, da Personen mit Anreizen zum Arbeiten über das 65. Altersjahr hinaus animiert werden. Dies hat positive Auswirkungen auf den Fachkräftemangel.

Parole: 2x Ja

Änderung vom 17. Dezember 2021 des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer

Mit der Teilabschaffung der Verrechnungssteuer soll es attraktiver werden, inländische Obligationen über einen inländischen Effektenhändler zu erwerben. Finanzierungsgeschäfte, die heute im Ausland getätigt werden, sollen so in die Schweiz zurückgeholt werden. Ausgenommen von der Abschaffung sind die Zinsen auf Kundenguthaben von inländischen natürlichen Personen. Der Bundesrat rechnet damit, dass die Reform zu einmaligen und zeitlich begrenzten Mindereinnahmen von einer Milliarde Franken führen wird. Dazu kommen jährliche Mindereinnahmen von rund 170 Millionen Franken. Langfristig erhofft sich die Regierung, dass sich die Reform durch die neuen Finanzgeschäfte selbst finanzieren wird und die Steuereinnahmen steigen.

Für den KGV ist klar: Zinsen unterliegen heute der Verrechnungssteuer zu einem hohen Satz von 35%. Bis diese zurückerstattet werden, bleiben diese Beträge illiquid für die Unternehmen. Dieses Problem führt dazu, dass Schweizer Unternehmen Anleihen im Ausland statt in der Schweiz aufnehmen. Mit dem Ziel der Reform, Steuereinnahmen und Arbeitsplätze aus dem Ausland in die Schweiz zurückzuholen, wird der Wirtschaftsstandort gestärkt. Davon profitiert die ganze Volkswirtschaft.

Parole: Ja

Volksinitiative «Keine Massentierhaltung in der Schweiz»

Die Initiative will die «Massentierhaltung» verbieten und die Würde der Tiere in der landwirtschaftlichen Tierhaltung in die Verfassung aufnehmen. Sie will zudem die Massentierhaltung verbieten, weil dabei das Tierwohl systematisch verletzt werde. Der Bund müsste verbindliche strengere Mindestanforderungen festlegen, welche mindestens den Bio-Suisse-Richtlinien von 2018 zu entsprechen haben. Die Anforderungen würden auch für den Import von Tieren und Tierprodukten wie auch von Lebensmitteln mit Zutaten tierischer Herkunft gelten.

Für den KGV ist klar: Die Initiative geht mit ihren Forderungen zu weit. Mit einer der strengsten Tierschutzgesetzgebungen ist das Anliegen der Initianten grösstenteils bereits ausreichend durch den Gesetzgeber geregelt. Verschärfungen könnten auf Stufe Gesetz vorgenommen werden, eine Einschränkung auf Verfassungsebene ist daher unnötig. Zudem wurde die Definition des Begriffs «Massentierhaltung» äusserst vage formuliert. Die Importauflagen wären wohl nicht umsetzbar, da sie nicht vereinbar sein dürften mit den Bestimmungen der WTO und den Freihandelsverträgen.

Parole: Nein

Kantonale Vorlagen

Kantonale Volksinitiative «Keine Steuergeschenke für Grossaktionäre»

Die Volksinitiative verlangt eine Erhöhung des Teilbesteuerungssatzes für qualifizierte Beteiligungen im Privatvermögen und im Geschäftsvermögen von 50% auf 70%. Dies führt zu einer höheren steuerlichen Belastung der Einkünfte aus qualifizierten Beteiligungen. Heute gilt im Kanton Zürich, dass Dividenden, Gewinnanteile, Liquidationsüberschüsse und geldwerte Vorteile aus Aktien, Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Genossenschaftsanteilen und Partizipationsscheinen (einschliesslich Gratisaktien, Gratisnennwerterhöhungen und dergleichen) im Umfang von 50 % steuerbar sind, wenn diese Beteiligungsrechte mindestens 10 % des Grund- oder Stammkapitals einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft darstellen.

Für den KGV ist klar: Die Initiative der AL zielt auf Milliardäre, trifft jedoch Unternehmen aller Grössen. Insbesondere bei KMU sind viele InhaberInnen sogenannte «Grossaktionäre». Höhere Steuern reduzieren den Profit und damit die Bereitschaft, in Zürcher Firmen zu investieren. Investitionen sind die Grundlage für Arbeitsplätze, Wohlstand, und Innovation. Mit der Annahme der Initiative würde die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Zürich zusätzlich leiden – gerade auch gegenüber den Nachbarkantonen.

Parole: Nein

Weitere KGV-Parole:

Volksinitiative «Für eine nachhaltige Nutzung von Wertstoffen (Kreislauf-Initiative)» – Gegenvorschlag zur Parole: Ja

Zürcher Wirtschaft

Redaktion

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