Instant-Zahlung auf dem Vormarsch
Mit der Echtzeitüberweisung (englisch Instant Payment) erfolgt die Gutschrift des Geldes beim Empfänger innerhalb von maximal zehn Sekunden. Bislang war das nur in der EU mit entsprechendem Angebot der Sender- und Empfänger-Bank möglich. Mit der Markteinführung der Instant-Zahlung ab August 2024 wird dies auch in der Schweiz möglich sein. Nicht zuletzt auf Druck der Nationalbank.
29. Juni 2024 Zürcher Wirtschaft
Ohne Zeitverzögerung: Instant Payment wird zum neuen Normal.
Dem globalen E-Commerce sei Dank, geht Konsumieren rund um die Uhr und mit dem Smartphone von überall. Öffnungszeiten haben keine Bedeutung im digitalen Raum: shoppen und streamen, alles ständig und alles sofort.
Als «das neue Normal» im Zahlungsverkehr kündigt SIX daher auf August 2024 die Geldüberweisung praktisch ohne Zeitverzögerung, im Jargon «Instant Payment», an. Der Clou: Im Gegensatz zu Twint erfolgen die Gutschrift auf dem Konto der begünstigten Partei und die Kontobelastung bei der zahlenden Partei praktisch zeitgleich – in weniger als zehn Sekunden, unabhängig von Uhrzeit und Wochentag (siehe Glossar). Hier ist das Geld sofort verfügbar, dort besteht jederzeit die volle Transparenz über die Ausgaben. Das ist Instant-Zahlung, das neue Normal – die Antwort auf die fortschreitende Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft. Ab August 2024 müssen die grössten Schweizer Banken in der Lage sein, Instant-Zahlungen zu verarbeiten.
Instant-Zahlung ist in verschiedenen Ausprägungen bereits in zahlreichen Ländern Realität. Um sie auch in der Schweiz zu ermöglichen, hat SIX zusammen mit der Schweizerischen Nationalbank im November 2023 die neue Generation der zentralen Zahlungsinfrastruktur – die Plattform SIC5 – lanciert. Mit der Inbetriebnahme des neuen SIC-Systems wurde der Grundstein für Instant-Zahlung in der Schweiz gelegt. Bereits im Juni 2021 hatte die SNB die Instant-Zahlung als neuen Standard im bargeldlosen Zahlungsverkehr angekündigt und bekannt gegeben, die Entgegennahme solcher Zahlungen für Finanzinstitute vorzuschreiben.
Zukunft des Zahlungsverkehrs?
Die SNB hat den gesetzlichen Auftrag, das Funktionieren bargeldloser Zahlungssysteme zu erleichtern und zu sichern. Dafür sorgen soll SIX nun via Swiss Interbank Clearing (SIC), das zentrale Zahlungssystem in Schweizer Franken. Das SIC-System ermöglicht es, Zahlungen in Sichtguthaben bei der SNB final und unwiderruflich abzuwickeln. Damit das System sicher, effizient, zuverlässig, und zukunftsfähig bleibt, muss die entsprechende Infrastruktur ständig weiterentwickelt werden.
Weil der bargeldlose Zahlungsverkehr sich weltweit im Umbruch befindet, werden auch Sicherheitsfragen immer wichtiger. Neue Akteure mit neuen Geschäftsmodellen und neuen Technologien streben auf den Markt für Zahlungsdienstleistungen. Daher ist das Vorantreiben von Instant- Payment-Lösungen – also Echtzeitzahlungen – nicht nur der zunehmenden Geschwindigkeit geschuldet. Dass das Konto des Auftraggebers sofort belastet und dem Empfänger der Zahlungsbetrag innert Sekunden final gutgeschrieben wird, hat einen weiteren Vorteil: Dadurch sollen Kreditrisiken reduziert werden und die Bankkunden, seien es die Auftraggeber oder die Zahlungsempfänger, verfügen jederzeit über aktuelle Kontostände.
Instant-Zahlungen empfangen
Spätestens ab August 2024 ist bei rund 60 Banken, die zusammen über 95 % der Kundenzahlungen in der Schweiz abdecken, das Empfangen von Instant-Zahlungen möglich, bei einigen auch das Senden. Diese Verpflichtung wird ab August 2024 zunächst für die grössten Finanzinstitute im Kundenzahlungsverkehr eingeführt.
So etwa bei der Zürcher Kantonalbank: Hier können Kundinnen und Kunden bereits seit Ende Februar 2024 Instant-Zahlungen empfangen, ein Angebot zum Senden soll bald folgen. Die kleineren Banken sind verpflichtet, das Empfangen von Instant-Zahlungen bis spätestens November 2026 zur Verfügung zu stellen.
In 30 europäischen Ländern sind heute rund 2300 Banken und Zahlungsdienstleister in der Lage, Instant-Zahlungen zu verarbeiten, was einem Anteil von 63 % aller Institute entspricht. Der Anteil von Instant-Zahlungen liegt aber bei nur rund 17%. Um Instant Payments als Standard zu etablieren, hat der EU-Rat in einer Verordnung über Sofortzahlungen beschlossen, dass die betroffenen Zahlungsdienstleister bis zum 9. Januar 2025 ein Angebot für den Empfang und bis zum 9. Oktober 2025 ein Angebot für den Versand von Instant-Zahlungen bereitstellen müssen.
Zürcher Wirtschaft
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