Gymnasium: Keine Aufweichung des Schwerpunktfachs Wirtschaft und Recht
Die Reform des eidgenössischen Maturitätsanerkennungsreglements zielt darauf ab, die gymnasiale Bildung zu stärken. Wirtschaft und Recht wird als Grundlagenfach verankert. Für die Berufsbildungskommission des KGV (BBK) ist die geplante Dotation von lediglich acht Semesterlektionen zu wenig. Zudem soll im Schwerpunktfach keine Verwässerung stattfinden. Wirtschaft und Recht ist in sich interdisziplinär.
19. Februar 2026 Dieter Kläy
Die Reform würde Wirtschaft und Recht an der Kantonsschule zwar stärken, doch durch Vermischung mit weiteren Fächern verwässern.
Mit der Totalrevision des Maturitätsanerkennungsreglements (MAR) und der Maturitätsanerkennungsverordnung (MAV) sowie der Verabschiedung des neuen nationalen Rahmenlehrplans haben Bund und Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) per 1. August 2024 die Grundlagen für eine schweizweite Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität geschaffen. Sie soll das seit 1995 bestehende System ablösen. Ziele der Reform sind die Sicherstellung der allgemeinen Studierfähigkeit, die Förderung einer vertieften Gesellschaftsreife sowie die Steigerung der schweizweiten Vergleichbarkeit der Maturitätsabschlüsse. Die Kantone müssen die Bundesvorgaben bis zum Schuljahr 2029/2030 umsetzen.
Systemwechsel an Gymnasien
Heute bieten die 22 Kantonsschulen im Kanton Zürich sechs Maturitätsprofile an: altsprachlich, neusprachlich, mathematisch-naturwissenschaftlich, wirtschaftlich-rechtswissenschaftlich, musisch und philosophisch-pädagogisch-psychologisch. Neu werden diese durch interdisziplinäre Schwerpunktfächer ersetzt.
Im Kanton Zürich wurde die Umsetzung der Bundesvorgaben im Rahmen des Projekts Weiterentwicklung der Gymnasien (WegZH) vorbereitet und unter Einbezug des Schulfelds Vorschläge erarbeitet, die von September bis Mitte Dezember 2025 im Rahmen einer Vernehmlassung zur Diskussion gestellt wurden. Im Zentrum stehen das schulische Angebot, die Grundlagen-, Schwerpunkt- und Ergänzungsfächer, die kantonale Rahmenstundentafel, die Streichung der Maturitätsprofile und weitere Elemente, die die Rahmenbestimmungen für den Schulbetrieb betreffen. Die Zahl der Schulstunden soll nicht erhöht werden.
12 Schwerpunktfächer
Im Vernehmlassungsentwurf zeigen sich einige Neuerungen. Die Stundentafel für die Grundlagenfächer wie z.B. Deutsch, Geschichte oder Mathematik soll an allen Kantonsschulen die gleiche sein. Sie bildet das Fundament der gymnasialen Ausbildung. Neu gehört auch Wirtschaft und Recht für alle Schülerinnen und Schüler dazu. Insgesamt stärker gewichtet werden Sozial- und Naturwissenschaften sowie Wirtschaft und Recht. Neu werden zwölf Schwerpunkte geschaffen, unter anderem Naturgesetze und mathematische Strukturen, Engineering, Medien-Identität-Kommunikation, Italienisch, Spanisch, Latein, Geopolitik und Wirtschaft und Recht und weitere.
Wirtschaft und Recht im Fokus
Begrüssenswert an der Reform ist, dass das Schulfach Wirtschaft und Recht insgesamt gestärkt wird, ist doch Wirtschaftskompetenz ein wesentlicher Pfeiler des Wirtschaftskantons Zürich. Künftig sollen sich die Gymnasiastinnen und Gymnasiasten die letzten vier Jahre bis zur Matur rund doppelt so intensiv damit auseinandersetzen wie heute.
Hingegen droht beim bisherigen Schwerpunktfach Wirtschaft und Recht eine Verwässerung, was die BBK ablehnt. Das von rund 20 Prozent gewählte Schwerpunktfach soll mit Geografie oder Geschichte zu einem Mischfach werden, nur damit die vom Bund vorgegebene Interdisziplinarität eingehalten werden kann. Die BBK hat sich in ihrer Stellungnahme zur Vernehmlassungsvorlage sowohl für eine Erhöhung der Stundendotation ausgesprochen wie auch gegen eine Verwässerung des Schwerpunktfachs plädiert. Das Fach Wirtschaft und Recht ist in sich interdisziplinär und bedarf keiner Aufweichung. Nach Auswertung der Vernehmlassungsantworten wird der Bildungsrat 2026 die weiteren Beschlüsse fassen. Die BBK wird das Projekt weiterhin genau verfolgen.
Dieter Kläy
Kantonsrat FDP, Ressortleiter Arbeitsmarkt beim sgv und Ausschussmitglied des KGV.
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