Konkurs ohne Konsequenzen

Immer mehr Unternehmen geraten in der Schweiz in den Konkurs, meistens verursacht durch Liquiditätsprobleme und strategische Fehlentscheidungen.

Da reibt man sich die Augen: Schweizweit gingen bereits im ersten Quartal dieses Jahres 3074 Unternehmen pleite. Das ist ein Anstieg um 106 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Grund für diese Verdoppelung gegenüber dem gleichen Zeitraum ist ein neues Gesetz: Verschuldete Firmen dürfen seit diesem Jahr nicht mehr gepfändet werden, sondern werden direkt in den Konkurs geschickt. Was heisst das konkret? Früher konnten Firmen, vor allem kleine Gewerbebetriebe, im Betreibungsverfahren auf Pfändung betrieben werden. Dabei wurden einzelne Vermögenswerte oder Einkommen gepfändet, um Gläubiger zu befriedigen, ohne dass die Firma sofort unterging. Nun aber wird die Reissleine sofort gezogen: Wer nicht zahlen kann, wird in den Konkurs geschickt. Die Idee dahinter: So will man verhindern, dass faktisch zahlungsunfähige Firmen über längere Zeit künstlich am Leben erhalten werden. Pfändungen ermöglichten es schlitzohrigen Firmen, trotz hoher Schulden weiterzumachen – oft auf Kosten neuer Gläubiger, Mitarbeitender oder Lieferanten.

Oft fehlende Liquidität

Die kann das sein, dass derart viele Firmen – hochgerechnet über 10 000 pro Jahr – nicht überleben? «Der Grund dafür sind meist Liquiditätsengpässe, kombiniert mit einer unzureichenden finanziellen Führung. Gerade kleinere KMU verfügen häufig über keine verlässliche Liquiditätsplanung und reagieren zu spät auf negative Entwicklungen», sagt Stéphanie de Vries, Inhaberin der REAL-Treuhand in Zürich. An sie wenden sich die Inhaberinnen und Inhaber von Firmen, wenn sie vor einem Schuldenberg stehen und nicht mehr ein noch aus wissen. Doch es seien nicht nur die Finanzen, die man oft nicht im Griff habe. Dazu kämen auch strategische Fehlentscheide, etwa eine zu starke Abhängigkeit von einzelnen Auftraggebern oder das ungenügende Anpassen an veränderte Marktbedingungen.

Tausende Betroffene

So können also auch Fehlentscheide zum Desaster führen. Nimmt man die Zahl der Konkurse und rechnet sie hoch zur Summe der Betroffenen – entlassene Mitarbeitende, Gläubiger, die leer ausgehen, Kundinnen und Kunden, die die bestellte Ware nicht erhalten –, entsteht eine sechsstellige Zahl. Kann sich dann die Führungsperson, die für diese zur betrieblichen Katastrophe führenden Fehlentscheide verantwortlich ist, einfach straffrei aus dem Staub machen? «Nein», sagt Stéphanie de Vries, «Pflichtverletzungen wie Misswirtschaft, Konkursverschleppung oder die Benachteiligung von Gläubigern können sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Konsequenzen haben.» In Bezug auf die Verantwortlichkeit gelte das auch für KMU ohne Verwaltungsrat, dass die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer eine rechtliche Verantwortung trage. Massgebend seien die Sorgfalts- und Treuepflichten sowie die Vorschriften des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG).

Kann eine offensichtliche Fehleinschätzung des Marktes, die zum Konkurs führt, auch als «Straftat» geahndet werden? Wenn beispielsweise ein KMU eine zu starke Expansion in einen Markt mit überschätzter Nachfrage wagt und deshalb mit Überkapazitäten, zu vielen Mitarbeitenden und vollen Lagern zu kämpfen hat und letztlich aufgeben muss? Oder ein Unternehmen sich auf ein Produkt ausrichtet, dessen Nachfrage durch technologische Veränderungen schneller als erwartet einbricht und auf die neuen Trends nicht mehr reagieren kann?

Marktrisiko versus Straftat

«Eine Fehleinschätzung des Marktes allein stellt grundsätzlich keine Straftat dar. Unternehmerisches Risiko ist Teil jeder Geschäftstätigkeit», ordnet Stéphanie de Vries ein, «Strafrechtlich relevant wird ein Verhalten erst dann, wenn gesetzliche Pflichten verletzt werden – beispielsweise, wenn trotz offensichtlicher Überschuldung keine geeigneten Massnahmen ergriffen oder Gläubiger gezielt benachteiligt werden. Entscheidend ist somit nicht der unternehmerische Misserfolg an sich, sondern der Umgang mit der Krise und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.»

Selten einzelne Fehler

Die häufigsten Gründe für Konkurse im Gewerbe sind also selten einzelne Schicksalsschläge, sondern meist eine Kombination aus betriebswirtschaftlichen Fehlern. Besonders häufig führen Liquiditätsengpässe zum Aus, obwohl ein Betrieb auf dem Papier profitabel ist. Hinzu kommen schlechte Kalkulationen, zu schnelles Wachstum, fehlendes Finanzmanagement und eine zu starke Abhängigkeit von wenigen Kunden. Auch Personalmangel, Führungsprobleme und das Ignorieren von Marktveränderungen verschärfen die Lage. Oft ist es eine Kette kleiner Versäumnisse, die einen Betrieb in die Insolvenz führt – nicht das Handwerk selbst, sondern Schwächen in der Unternehmensführung, die aber meistens ohne Konsequenzen bleiben.

Gerold Brütsch-Prévôt

Redaktioneller Mitarbeiter Zürcher Wirtschaft

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