Meilenstein für höhere Berufsbildung
In der Wintersession 2025 haben National- und Ständerat die Vorlage zur Förderung der höheren Berufsbildung angenommen. Der Weg für die Titelergänzungen «Professional Bachelor» und «Professional Master» ist frei.
21. Januar 2026 Dieter Kläy
Die höhere Berufsbildung soll durch die Titelzusätze gestärkt werden.
Mit der Annahme der Vorlage zur Förderung der höheren Berufsbildung (HBB) wirken Bundesrat und Parlament dem Fachkräftemangel und insbesondere dem Mangel an berufspraktisch ausgebildeten Fachkräften entgegen. Zielsetzung der Gesetzesvorlage ist, die HBB bekannter zu machen und ihr gesellschaftliches Ansehen zu steigern. Fachkräfte mit entsprechenden Abschlüssen haben eine gute Position im Arbeitsmarkt.
Tertiarisierung schreitet voran
In den vergangenen Jahren hat die Zahl der Abschlüsse auf Tertiärstufe zugenommen, wobei die Hochschulabschlüsse stärker zugenommen haben als die HBB-Abschlüsse. Diese Entwicklung birgt das Risiko, dass immer mehr an die Fachhochschulen abwandern und den Unternehmen zunehmend berufspraktisch ausgebildete Fachkräfte fehlen. Unternehmen brauchen aber dringend Fach- und Führungskräfte. Jedes Jahr stehen rund 15000 KMU vor einem Generationen- bzw. einem Leitungswechsel. Damit die Nachfolgeregelung gelingt, benötigen die Unternehmen nicht nur gut ausgebildete Fachkräfte in den einzelnen Branchen, sondern auch die passende Leitungskompetenz und Kenntnisse in Rechnungs- und Personalwesen sowie auf anderen Managementgebieten.
Professional Bachelor/Master
Die neuen Titel «Professional Bachelor» und «Professional Master» sind Zusätze und ergänzen die bestehenden Titel. Fachkräfte mit entsprechenden Abschlüssen haben ein kleines Risiko, arbeitslos zu werden. Die Lohnaussichten sind gut, wie eine 2025 publizierte Studie bekannt machte.
Weitere zentrale Punkte
Neben den Titeln Professional Bachelor und Professional Master beinhaltet die Vorlage drei weitere Punkte. So sollen neu eidgenössische Berufs- und höhere Fachprüfungen auch auf Englisch abgelegt werden können. Für höhere Fachschulen wird ein Bezeichnungsrecht eingeführt und die Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen werden flexibilisiert, was eine effizientere Ausrichtung und vereinfachte Angebotsanpassung aufgrund von neuen Entwicklungen im Arbeitsmarkt ermöglicht.
In Bildungskreisen abgestützt
Die von National- und Ständerat unverändert beschlossene Vorlage des Bundesrates ist das Resultat eines mehrjährigen und breit abgestützten Prozesses, in welchem die Verbundpartner der Berufsbildung sowie weitere Bildungskreise in Arbeitstagungen und Vernehmlassungen eng eingebunden waren. Für die Dachverbände wie z.B. den Schweizerischen Gewerbeverband sgv muss das der Weg sein, damit breit abgestützte Kompromisse erst möglich werden.
HF: Höhere Bildungsrenditen
Studierende mit einem Abschluss an einer höheren Fachschule HF fahren finanziell gesehen besser als mit einem Fachhochschulabschluss. Zu diesem Schluss kommt die Ende Juni 2025 publizierte Studie «Schlussbericht Bildungsrenditen an den höheren Fachschulen». Die Förderung der HBB macht damit auch aus wirtschaftlichen Gründen für die Betroffenen Sinn. Zu mehr Sichtbarkeit und einem höheren gesellschaftlichen Ansehen kommen finanziell attraktive Perspektiven.
Dieter Kläy
Kantonsrat FDP, Ressortleiter Arbeitsmarkt beim sgv und Ausschussmitglied des KGV.
Info
«Professional Bachelor» und «Professional Master»
• Titelzusätze: Kernstück der Vorlage sind die Titelzusätze «Professional Bachelor» und «Professional Master», welche die höhere Berufsbildung auf Tertiärstufe sichtbarer machen und ihr ein stärkeres gesellschaftliches Ansehen geben sollen. In den Amtssprachen dürfen die Titelzusätze nur zusammen mit den geschützten Titeln der entsprechenden Abschlüsse verwendet werden. In englischer Sprache sind die Titelzusätze als Teil der vereinfachten englischen Übersetzung des geschützten Titels erlaubt.
• Bezeichnungsrecht: Künftig dürfen nur noch Anbieter eidg. anerkannter Bildungsgänge die Bezeichnung «höhere Fachschule» führen. Dieser Schritt soll die Sichtbarkeit dieser Bildungsinstitutionen und ihrer Bildungsgänge erhöhen.
• Englisch als zusätzliche Prüfungssprache: Bei eidgenössischen Berufs- und höheren Fachprüfungen soll Englisch neu als zusätzliche Prüfungssprache möglich werden, wie das bei anderen Tertiärabschlüssen bereits der Fall ist. Die Prüfungen müssen weiterhin auch in den Amtssprachen angeboten werden.
• Nachdiplomstudien flexibilisieren: Wie heute bei Weiterbildungsangeboten von Hochschulen und anderen Institutionen bereits der Fall, sollen künftig Nachdiplomstudiengänge der höheren Fachschulen nicht mehr vom Bund anerkannt werden und kein Anerkennungsverfahren mehr durchlaufen müssen. Mit dieser Massnahme können sie flexibler und schneller an die Bedürfnisse des Arbeitsmarkts angepasst werden.
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Info
«Professional Bachelor» und «Professional Master»
• Titelzusätze: Kernstück der Vorlage sind die Titelzusätze «Professional Bachelor» und «Professional Master», welche die höhere Berufsbildung auf Tertiärstufe sichtbarer machen und ihr ein stärkeres gesellschaftliches Ansehen geben sollen. In den Amtssprachen dürfen die Titelzusätze nur zusammen mit den geschützten Titeln der entsprechenden Abschlüsse verwendet werden. In englischer Sprache sind die Titelzusätze als Teil der vereinfachten englischen Übersetzung des geschützten Titels erlaubt.
• Bezeichnungsrecht: Künftig dürfen nur noch Anbieter eidg. anerkannter Bildungsgänge die Bezeichnung «höhere Fachschule» führen. Dieser Schritt soll die Sichtbarkeit dieser Bildungsinstitutionen und ihrer Bildungsgänge erhöhen.
• Englisch als zusätzliche Prüfungssprache: Bei eidgenössischen Berufs- und höheren Fachprüfungen soll Englisch neu als zusätzliche Prüfungssprache möglich werden, wie das bei anderen Tertiärabschlüssen bereits der Fall ist. Die Prüfungen müssen weiterhin auch in den Amtssprachen angeboten werden.
• Nachdiplomstudien flexibilisieren: Wie heute bei Weiterbildungsangeboten von Hochschulen und anderen Institutionen bereits der Fall, sollen künftig Nachdiplomstudiengänge der höheren Fachschulen nicht mehr vom Bund anerkannt werden und kein Anerkennungsverfahren mehr durchlaufen müssen. Mit dieser Massnahme können sie flexibler und schneller an die Bedürfnisse des Arbeitsmarkts angepasst werden.
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