Wer schenkt hier was?
Die von der Alternativen Liste hervorgebrachte Steuer-Initiative ist für den Kanton Zürich sowie dessen Unternehmen und ihre Eigentümer brandgefährlich. Eine Errungenschaft, die man nach vielen Jahren in zwei Unternehmenssteuerreform-Paketen zustande gebracht hat, soll nun im Kanton Zürich ausgehebelt werden.
24. August 2022 Boris Blaser
Im Jahre 2008 kam die Unternehmenssteuerreform II vors Volk und wurde ganz knapp zugunsten der Erleichterungen für Unternehmen mit 50,5 % angenommen. Trotz dünner Mehrheit: Es war aus politischer Sicht eine der grössten Errungenschaften der letzten Jahrzehnte, was die Besteuerung von Unternehmen und deren Eigentümer anbelangt.
Man hat in diesem Paket bzw. vorher im Parlament die Privilegierung so austariert, dass nur Eigentümer, die 10 % und mehr an einer Gesellschaft halten, bei Steuererleichterungen zum Zug kommen. Somit sind besonders KMU im Blickfeld. Die ungerechte Doppelbesteuerung sollte nicht abgeschafft, sondern um gewisse Erleichterungen ergänzt werden. Indem man einerseits den Unternehmensgewinn versteuert und andererseits beim Dividendenbezug der Eigentümer noch einmal voll zur Kasse gebeten wurde, entstanden aber viele Probleme für Unternehmen. Vor allem in der Nachfolgeplanung war es in diesem Sinne schwierig, da es für die alten (abgebenden) Unternehmer steuerlich überhaupt nicht attraktiv war, Geld aus dem Unternehmen zu ziehen und somit die Unternehmen immer «schwerer» bzw. schlichtweg zu teuer und damit unverkäuflich wurden. Auch aus diesem Grund sollte die Unternehmenssteuerreform II nun Abhilfe schaffen. So war dieser Schritt mitnichten ein «Steuergeschenk», sondern eine Linderung einer nicht nachvollziehbaren Doppelbesteuerung für Unternehmen mit Einzelmehrheitsaktionären.
Folgen der Initiative
Eine Erhöhung der Teilbesteuerung von 50% auf 70% hätte nun fatale Folgen für den Kanton: Vermehrt würden Unternehmen dem Kanton Zürich als Standort den Rücken zuwenden. Der Kanton ist schon jetzt mit den 50 % Teilbesteuerung einer der teuersten in der Schweiz. Zwar haben gewisse Kantone höhere Besteuerungsansätze, dafür tiefere Progressionen sowie auch andere Steuersätze. Eine Auswahl mit guten Rechenbeispielen findet man zum Beispiel im Abstimmungsheft des Kantons Zürich. Dort wird noch einmal veranschaulicht, was dies für die einzelnen Unternehmen und deren Unternehmerinnen und Unternehmer bedeuten würde.
Wenn man andererseits den Schaden in der Unternehmensnachfolge betrachtet, so ist dieser verheerend. In den nächsten Jahren werden die «Babyboomer» ihre Unternehmen an die nächste Generation weitergeben und dazu gehört eine sichere Steuerplanung mit klaren Vorgaben und Leitlinien. Wenn nun die Planung schon aufgesetzt ist und man mit völlig neuen Faktoren konfrontiert wird, könnte dies zu sehr hoher Unstimmigkeit bei den Unternehmen führen.
Eine weitere Grafik aus dem Abstimmungsbüchlein des Kantons zeigt noch das Gefälle der Gesamtsteuerbelastung zwischen den Kantonen (siehe unten). So etwas sollte den Gewerbetreibenden mit Sitz im Kanton Zürich auch zu denken geben, aber darüber spricht man viel zu wenig.
Argumente der Initianten
Es ist auch festzuhalten, dass sogar der Kantonsrat mit 109 zu 60 Stimmen diese Initiative abgelehnt hat. Die Initianten wollen mit dem Klassenkampfgedanken spielen und sprechen von «Superreichen», die hier Steuergeschenke erhalten. Was sie aber nach wie vor einfach negieren ist, dass diese Unternehmen bereits auf ihre Gewinne die vollen Steuern bezahlt haben, und den wichtigsten Punkt von allen: Diese Unternehmen gehören zu den wichtigsten Arbeitgebern des Kantons. Auch der Kanton Zürich besteht nämlich grösstenteils aus der KMU-Wirtschaft, welche Arbeitsplätze schafft und somit viel weittragender zum Wohlergehen des Kantons beiträgt, als sich die Initianten dies je vorstellen können.
Ein weiteres Argument der Initianten ist die Aushöhlung der AHV. Das ist schlicht falsch, da der Gesetzgeber, allen voran die AHV, dies unter Kontrolle hat. Ein Unternehmer kann sich heute nicht mehr ein kleines Gehalt und dafür eine grosse Dividende ausbezahlen. Da wurde auch mithilfe des Bundesgerichts eine Praxis festgelegt, wonach der Unternehmer sich ein standesgemässes Gehalt auszahlen muss. Erst dann ist er oder sie dividendenberechtigt. Dieses Gehalt liegt meistens weit über dem AHV-Maximum, somit bezahlen diese Unternehmer sowieso mehr in den Topf der AHV ein, als sie jemals kriegen werden, und tragen so zum sozialen Frieden in unserem Land bei.
Fazit: In wirtschaftlich unsicheren Zeiten, mit Konflikten und Indus-trieländern mit galoppierender Inflation, sollte man nicht am hart erarbeiteten Erfolgsmodell der Unternehmensbesteuerung schrauben. Die Unternehmen benötigen Planungssicherheit und keine Planspiele von Theoretikern. Eine vorsichtige und vor allem umsichtige Fiskalpolitik ist der Kern unseres wirtschaftlichen Erfolges.
Boris Blaser
KGV-Vorstandsmitglied und
Vorstandsmitglied des Treuhänderverbands TREUHAND|SUISSE,
Sektion Zürich
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