Die rechtlichen Neuerungen 2024 in Kürze

Auch auf den 1. Januar 2024 treten wieder verschiedene rechtliche und steuerlich relevante Änderungen in Kraft. Haben Sie den Überblick? Wir listen auf, was man wissen muss und gegebenenfalls vorkehren sollte.

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Wer sich seriös mit Neuerungen befasst, ist besser vorbereitet.

Berufliche Vorsorge

Die Verzinsung von Guthaben der 2. Säule ist seit Jahren im Keller, was den Vermögensaufbau im Rahmen der beruflichen Vorsorge erheblich bremst. Auf 1. Januar 2024 erfolgt zumindest ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. Der gesetzliche Mindestzinssatz steigt von bisher 1 Prozent auf 1,25 Prozent.

Elektrofahrzeuge

Um die Verbreitung von Elektroautos zu fördern, waren diese bisher von der Automobilsteuer ausgenommen. Diese Phase der steuerlichen Privilegierung ist nun vorbei. Fahrzeuge mit neuen Antriebstechnologien haben sich im Schweizer Markt etabliert. Zudem will der Bundesrat den damit verbundenen Steuerausfällen entgegenwirken und die Einlagen zugunsten des Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) sichern. Deshalb sind Elektroautos ab 1. Januar 2024 ebenfalls der Automobilsteuer unterstellt.

Kalte Progression

Auf den 1. Januar 2024 werden die Tarife und Abzüge der Einkommens- und der Vermögenssteuer der Teuerung angepasst. Dies gilt sowohl für die direkte Bundessteuer wie für die kantonalen Steuern. Diese Anpassung der kalten Progression berücksichtigt, dass der Index der Konsumentenpreise seit dem letzten Ausgleich um 3,3 Prozent angestiegen ist. Die Tarife und Abzüge der Einkommens- und Vermögenssteuer werden daher in diesem Umfang erhöht und die Privatpersonen entsprechend entlastet. Wichtig ist, beim Ausfüllen der Steuererklärung nicht unbesehen die Werte vom Vorjahr zu übernehmen. Beachten Sie die Wegleitung, um die Abzugsmöglichkeiten optimal zu nutzen.

Kinderbetreuung

In der Steuererklärung für das Jahr 2023, die schon bald ansteht, kommen erstmals die höheren Abzüge für die Drittbetreuung von Kindern zum Zug. Effektiv nachgewiesene Kosten können neu bis zu einer Höhe von 25’000 Franken (bisher 10’100 Franken) abgezogen werden. Die Erhöhung gilt für die direkte Bundessteuer und im Kanton Zürich auch für die Staats- und Gemeindesteuern.

Mehrwertsteuer

Die Sätze bei der Mehrwertsteuer steigen. Per 1. Januar 2024 erhöht sich der Normalsatz von heute 7,7 Prozent auf 8,1 Prozent. Der Sondersatz für Beherbergung wird von 3,7 auf 3,8 Prozent angehoben, der reduzierte Satz von 2,5 auf 2,6 Prozent. Diese Umstellung muss in der Praxis korrekt umgesetzt werden. Nicht zuletzt, weil damit auch die bisher gültigen Saldosteuersätze und Pauschalsteuersätze ändern. Umsätze sind mit den jeweiligen richtigen MWST-Sätzen zu versteuern und korrekt in den MWST-Abrechnungsformularen zu deklarieren.

Vergützungszins Steuerämter

Ab 1. Januar 2024 lohnt es sich wieder etwas mehr, seine Steuern frühzeitig zu bezahlen. Der Regierungsrat hat den Vergütungszins von 0,25 auf 1 Prozent angehoben. Dieser Zins wird Steuerpflichtigen gutgeschrieben, wenn sie ihre Steuern bereits vor der Fälligkeit (in der Regel 30. September) bezahlen oder wenn sie aufgrund der provisorischen Rechnung zu viel einbezahlt haben. Ein Zins von 1 Prozent liegt über den meisten derzeitigen Zinssätzen für Privat- und Sparkonten.

Lukas Herzog

Vizepräsident des Schweizerischen Treuhänderverbands TREUHAND| SUISSE, Sektion Zürich

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