Private Vorsorge für Selbstständige – warum sie notwendig ist

Wer ein Unternehmen gründet, übernimmt Verantwortung – beispielsweise für Mitarbeitende und nicht zuletzt für den eigenen Lebensunterhalt. Was dabei häufig übersehen wird, ist die langfristige finanzielle Absicherung. Während Angestellte automatisch in die berufliche Vorsorge eingebunden sind, liegt es bei Selbstständigen oft in der eigenen Hand, wie sie vorsorgen.

Grafik Zürcher Kantonalbank

Das Drei-Säulen-Prinzip des Schweizer Vorsorgesystems.

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Drei Säulen der Altersvorsorge in der Schweiz

Das Schweizer Vorsorgesystem beruht auf dem Drei-Säulen-Prinzip:

  1. Säule – AHV: Die Alters- und Hinterlassenenversicherung ist obligatorisch. Sie dient der Existenzsicherung im Alter, reicht aber in der Regel nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard aufrechtzuerhalten.
  2. Säule – berufliche Vorsorge (BVG): Die 2. Säule soll zusammen mit der AHV den gewohnten Lebensstandard sichern. Für Angestellte, einschliesslich Personen, die sich in ihrem eigenen Unternehmen anstellen, ist die berufliche Vorsorge gesetzlich vorgeschrieben. Wer als Einzelunternehmer:in tätig ist, kann sich freiwillig einer Pensionskasse anschliessen, um für das Alter, Invalidität und Tod Kapital anzusparen. Selbstständige ohne 2. Säule sollten besonders auf eine gute private Vorsorge achten.
  3. Säule – private Vorsorge: Die dritte Säule dient der individuellen Ergänzung. Sie ist freiwillig, bietet jedoch auch für Selbstständige steuerliche Vorteile und ist somit ein wichtiges Element der Vorsorge.

Die Firma allein ist keine Vorsorge

Viele Unternehmerinnen und Unternehmer sehen ihr Unternehmen als Altersvorsorge. Der Gedanke dahinter: Im Pensionsalter wird das Unternehmen verkauft oder übergeben und der Erlös dient der Finanzierung des Ruhestands. Diese Strategie birgt jedoch Unsicherheiten:

• Der Marktwert des Unternehmens lässt sich nicht zuverlässig prognostizieren.
• Ein Verkauf oder eine Nachfolge ist nicht garantiert.
• Abhängigkeit von externen Faktoren wie Branche, Konjunktur oder Gesundheit.

Die private Vorsorge, beziehungsweise eine Säule 3a, kann dieses Risiko erheblich reduzieren. Sie bietet eine zusätzliche finanzielle Sicherheit, die unabhängig von der Unternehmensentwicklung ist.

So wichtig ist die private Vorsorge für Selbstständige

Die Säule 3a ist nicht nur für Arbeitnehmende, sondern auch für Selbstständige besonders interessant. Wer ein AHV-pflichtiges Einkommen hat und keiner Pensionskasse angeschlossen ist, kann bis zu 20% des Nettoeinkommens (maximal 36’288 CHF im Jahr 2025) jährlich in die Säule 3a einzahlen. Ein grosser Vorteil: Diese Beiträge sind vom steuerbaren Einkommen abziehbar.

Die private Vorsorge ist für Selbstständige ein wichtiger Bestandteil der langfristigen Finanzplanung. Wer sich frühzeitig mit dem Thema auseinandersetzt und individuell passende Lösungen findet, reduziert das Risiko von Vorsorgelücken im Alter. Für Selbständigerwerbende kann die Kombination aus beruflicher Vorsorge (2. Säule) und einer Säule 3a eine stabile Grundlage für die Zukunft schaffen.

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Je nach Anbieter lassen sich klassische Vorsorgekonten mit regelmässiger Verzinsung wählen oder Wertschriftenlösungen nutzen, die höhere Renditechancen bieten. Eine wachsende Zahl von digitalen Plattformen ermöglicht eine einfache Eröffnung, Verwaltung und Übertragung bestehender Vorsorgegelder in der Säule 3a oder Freizügigkeit. Dies ist auch bei frankly der Fall – die digitale Vorsorgelösung der Zürcher Kantonalbank.

Einzahlungen sind bereits ab einem Franken möglich. Für unterschiedliche Risikoprofile stehen hochwertige Anlageprodukte mit attraktiven Renditechancen zur Verfügung – und das alles zu einer tiefen All-in-Fee von nur 0.44%.

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