Kantonspolizei sagt Nein zum Spurabbau an der Bellerivestrasse
Der geplante Spurabbau an der Bellerivestrasse erhitzte die Gemüter. Nun verweigert die Kantonspolizei die Bewilligung – und verärgert damit die Stadt Zürich.
1. Juni 2023 Anna Birkenmeier
Von Mitte August bis Ende April 2024 sollte die Bellerivestrasse zwischen Falken- und Ida-Bindschedler-Strasse im Seefeld in beide Richtungen nur noch ein- statt zweispurig geführt werden. Ein Vorhaben, das für rote Köpfe sorgte. Innert weniger Wochen unterschrieben 10 978 Personen die Petition «Bellerive staufrei».
Kantonspolizei sagt Nein
Nun hat das umstrittene Projekt aber einen Dämpfer erhalten: Die Kantonspolizei verweigert die Bewilligung. In der Mitteilung heisst es: Die Bellerivestrasse sei eine Durchgangsstrasse von überkommunaler Bedeutung und eine Hauptverkehrsstrasse. Der von der Stadt geplante Spurabbau würde neue Verhältnisse schaffen, die auch Auswirkungen auf den Verkehr ausserhalb Zürichs hätten. Das Projekt könne «nicht lediglich in einem einfachen Signalisationsverfahren, ohne Publikation mit Rechtsmittelbelehrung, erfolgen». Vielmehr hätte der Verkehrsversuch in einem koordinierten Verfahren sowohl nach Signalisationsrecht als auch gemäss Strassengesetz publiziert und aufgelegt sowie – unter Einbezug des Kantons – festgesetzt werden müssen, schreibt die Kantonspolizei.
Stadt Zürich wenig erfreut
Die Stadt Zürich war von Anfang an davon ausgegangen, dass das Projekt auch ohne Zustimmung der Kantonspolizei durchgeführt werden kann – und ist nun wenig erfreut. Durch den Entscheid könnten wichtige Informationen für die künftige Verkehrsführung der stark befahrenen Strasse nicht erhoben werden, schreibt die Stadt in einer Mitteilung. «Ich bedaure diesen Entscheid», lässt sich Karin Rykart, Vorsteherin des Sicherheitsdepartements, zitieren. «Mit dem Verbot wird eine einmalige Gelegenheit vertan.»
Anna Birkenmeier
Redaktion Zürcher Wirtschaft
Ihre Meinung ist uns wichtig
Das Thema ist wichtig.
Der Artikel ist informativ.
Der Artikel ist ausgewogen.