STAF 17: Damit Zürich konkurrenzfähig bleibt

Der Kanton Zürich ist bezüglich Unternehmenssteuern mit den anderen Kantonen nicht mehr konkurrenzfähig. Erfreulicherweise anerkennen der Kantonsrat und der Regierungsrat den Handlungsbedarf: Nun gilt es, auch an der Urne zum zweiten Schritt der Steuervorlage 17 am 18. Mai 2025 Ja zu stimmen.

Grafik ESTV

Kantone im Vergleich: Zürcher Unternehmen zahlen am zweitmeistenn im innerschweizerischen Vergleich. Die Grafik zeigt die Reingewinn- und Kapitalbesteuerung in Prozenten des Reingewinnes (vor Abzug der Steuern, bei Kapital und Reserven von 2 Mio. Franken und einer Rendite von 20 Prozent), Kantonshauptorte.

Der Kanton Zürich ist in seinem Selbstverständnis der Wirtschaftskanton No. 1 der Schweiz. Doch das stimmt leider nur bedingt. Zürich trägt zwar 21 % zur gesamten Schweizer Wirtschaftsleistung bei und ist der Kanton, in dem am meisten Wirtschaftsinnovation entsteht. Was viele nicht wissen, Zürich ist bezüglich Unternehmenssteuern mit den anderen Kantonen nicht mehr konkurrenzfähig. 2006 war Zürich noch im Mittelfeld. Heute ist der Kanton Schlusslicht und hat zusammen mit Bern die höchste Steuerbelastung für Unternehmen in der ganzen Schweiz. Das führt dazu, dass unser Kanton seit Jahren mehr Unternehmen verliert, als neue in den Kanton kommen. Dabei wandern die Unternehmen nicht nur nach Zug und Schwyz, sondern auch in die anderen Nachbarkantone Aargau, Thurgau, Schaffhausen und St. Gallen ab. Der Abfluss wäre bedeutend stärker, wenn Zürich nicht noch weitere Faktoren zu bieten hätte, die attraktiv machen. Da ist zum einen der Flughafen Zürich, der als internationales Verkehrsdrehkreuz wichtig für die international ausgerichteten Unternehmen ist. Zum Zweiten ist da die ETH Zürich, die bekannt dafür ist, junge exzellente Talente auszubilden –, Google lässt grüssen- und zu guter Letzt bietet der Kanton Zürich eine überdurchschnittlich hohe Lebensqualität.

Rote Laterne für Zürich

Aber eben, es ist nicht von der Hand zu weisen, dass der Kanton Zürich, der Wirtschaftsmotor der Schweiz, an Schlagkraft einbüsst. In den Jahren 2022 und 2023 verlor der Kanton Zürich 1436 respektive 1399 Unternehmen (netto 118 respektive 85) durch Abwanderung. Im Jahr 2021 waren es sogar 1587 Unternehmen (netto 350). Durch den Wegzug von Unternehmen verliert der Kanton Steuereinnahmen und Arbeitsplätze. Auch wenn der Nettoverlust im Vergleich zur gesamten Beschäftigungslage im Kanton klein ist, weist der langfristige negative Trend auf ein strukturelles Problem hin. Deshalb muss jetzt gehandelt werden, um den Trend zu brechen.

Die Beispiele anderer Kantone zeigen sehr gut, wie Steuersenkungen zu Unternehmensansiedelungen und einer Belebung der Wirtschaft führen. Die Gewinnsteuersätze wurden in den Kantonen Basel-Stadt und Waadt auf Anfang 2019 und im Kanton Genf auf Anfang 2020 massiv gesenkt. Dies führte in allen drei Kantonen zu keinen Steuerausfällen. Im Gegenteil, sie wurden für Unternehmen attraktiver.

Zürich kann mehr!

Der Kanton Zürich konnte 2021 die Gesamtsteuerbelastung von Unternehmen von 21,1% auf 19,7% zwar senken. Die Situation der Unternehmen im Kanton hat sich jedoch durch die Umsetzung des ersten Schritts der Steuervorlage  17 nicht wesentlich verbessert, da eben in anderen Kantonen teilweise weitreichendere Steuerentlastungen stattgefunden haben. Nun soll in einem zweiten Schritt die Gesamtsteuerbelastung von Unternehmen von 19,7% auf 18,2% sinken. Das ist ein kleiner, aber für Zürich wichtiger Schritt.

Von der Vorlage profitieren alle Unternehmen, ob gross oder klein. Die Steuererleichterung löst aber insbesondere für die KMU positive Effekte aus: Der Kanton wird als Standort für Unternehmen attraktiver. Unternehmen haben mehr Mittel für Investitionen. Das Steuersubstrat wird nachhaltig gesichert, weil der Wegzug von Unternehmen und Arbeitsplätzen in andere Kantone gestoppt wird. Es ist deshalb falsch, Grossunternehmen und KMU gegeneinander auszuspielen. Erstens profitieren auch KMU von einer geringeren Steuerbelastung und zweitens sind viele grosse Unternehmen Auftraggeber unserer KMU. Die massvolle Entlastung dient somit beiden, den grossen Firmen und unseren KMU. Wir müssen jetzt handeln, um die Rahmenbedingungen – auch für unsere KMU – zu verbessern, deshalb Ja zur Steuervorlage!

Grafik zvg

Sitzverlegung von Firmen dem aus und in den Kanton Zürich (Daten aus der Statistik der Unternehmensstruktur und Handelsregisteramt).

Thomas Hess

Geschäftsführer KMU- und Gewerbeverband Kanton Zürich KGV

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