Forderungsverluste effektiv vermeiden

Das dritte Jahr in Folge rollt eine Konkurswelle über die Schweizer Wirtschaft. Wer als Gläubiger konsequent vor jedem Geschäftsabschluss die Bonität prüft, macht das Risiko kalkulierbar. Denn Geld ist in den meisten Fällen nach einem Konkurs keines mehr zu erwarten.

Bild zvg/Creditroform

Raoul Egeli, Präsident Verband Creditreform.

Von Raoul Egeli

In den ersten acht Monaten dieses Jahres schlidderten täglich 23 Firmen in die Pleite. Das sind knapp 5’500 Unternehmen. Bis zum Jahresende dürften es nach der Prognose von Creditreform deutlich über 8000 sein. Damit werden die 2022 und 2023 erreichten Werte um 12,3 Prozent übertroffen. Gegenüber dem Durchschnitt der Vor-coronajahre 2018 und 2019 dürfte die Steigerung in diesem Jahr gar bei beinahe einem Drittel liegen. Von Normalität kann also keine Rede sein, vielmehr von einer Konkurswelle, die mit gesteigerter Intensität nun schon das dritte Jahr in Folge über die Schweiz rollt. Diese Pleiten sind nur die Spitze des Eisberges, denn viele Unternehmen schreiben ihre Forderungen ab, ohne den Konkurs einzuleiten.

58 Prozent der Verfahren werden eingestellt

Wer mit ausstehenden Forderungen in einen Firmenkonkurs verwickelt wird, darf sich keine grossen Hoffnungen auf eine Konkursdividende machen. Der Blick in die Statistik zeigt die ernüchternde Realität: 58 Prozent der Verfahren werden mangels Aktiven eingestellt, weitere 40 Prozent summarisch erledigt. Der Rest, wir sprechen von einer sehr niedrigen dreistelligen Zahl, wird widerrufen. Schweizweit bleiben damit ein gutes Dutzend Konkurse, die in aller Regel ausseramtlich abgewickelt werden. Die durchschnittliche Konkursdividende liegt bei maximal drei Prozent. Das
Konkursrecht sieht vor, dass der Gläubiger, der den Konkurs verlangt, einen Kostenvorschuss zu leisten hat. Liegt dieser im Schnitt bei 5’000 Franken, muss die Forderung schon bei über 150’000 Franken liegen, um nur dieses Geld wieder zurückzuerhalten.

Bonitätsprüfung: Problem an der Wurzel packen

Niemand hat Einblick in die Geschäftsbücher seiner Kundschaft. Wer auf Rechnung liefert, vergibt also einen Lieferantenkredit ohne Garantien. Vertrauen ist dabei die Währung. Doch Vertrauen alleine schützt nicht vor Verlusten. Die Bonitätsprüfung ergänzt diesen Vertrauensbonus ideal. Creditreform stellt dafür die notwendigen Informationen online und aufbereitet zur Verfügung, um diese Entscheidung schnell treffen zu können und im Zweifelsfall etwa auf Vorauskasse zu liefern. Diese Bonitätsprüfungen müssen zur täglichen Routine werden, auch bei Bestandeskunden, vor jedem Geschäftsabschluss. Wer sich dies zu Herzen nimmt, kann die Forderungsverluste minimieren. Ganz vermeiden lassen sie sich nie, denn Risiken einzugehen gehört zum Geschäft – solange diese kalkulierbard sind.

Gründungsboom heizt auch Konkurswelle an

Die Firmenpleitewelle kontrastiert ein seit Jahren anhaltender Gründungsboom. 2024 dürften es rund 53’000 Firmen sein, die neu in die Handelsregister eingetragen werden. Dem stehen 32’000 Löschungen gegenüber. Unter dem
Strich resultieren rund 21’000 zusätzliche Firmen, also knapp das Dreifache der durch Insolvenz ausgeschiedenen Unternehmen. Vor zwei Jahrzehnten wies die Statistik nur die Hälfte an Neuankömmlingen aus. Das ist eine grundsätzlich sehr erfreuliche Entwicklung, illustriert sie doch die hohe Innovationsfreude in der Schweizer Wirtschaft. Die Erfahrung lehrt indes, dass die ersten drei bis fünf Jahre nach der Gründung die schwierigsten sind.
Das Konkursrisiko ist also besonders hoch, und es ist leider davon auszugehen, dass von der aktuellen Insolvenzwelle besonders viele Jungunternehmen betroffen sind.

Nachwehen der Covid 19

Da lohnt sich ein genauer Blick auf das Gründungsdatum und die Bonitätsempfehlung. Zu den hohen Konkurszahlen tragen sicherlich auch die Nachwehen der Covid 19 – Pandemie bei. 70’000 Firmen haben die staatlichen Überbrückungskredite noch nicht zurückbezahlt, und es ist damit zu rechnen, dass sich darunter mehr als nur eine
Handvoll befinden, denen das Geld ausgehen könnte.

« Wer mit ausstehenden
Forderungen in einen Firmenkonkurs
verwickelt wird, darf sich
keine grossen Hoffnungen auf
eine Konkursdividende machen. »

Raoul Egeli
Präsident Verband Creditreform

Die wirtschaftlichen Aussichten bei wichtigen Handelspartnern wie Deutschland oder Österreich sind stark getrübt, das Gespenst der Rezession geht um, was gerade bei unserem nördlichen Nachbarn die Schweizer Zulieferer in die Bredouille bringen könnte. Dazu kommen die Folgen geopolitischer Verwerfungen mit den Kriegen in der Ukraine und in Gaza, dem Handelskrieg zwischen den USA und China, der starke Franken, und in der Schweiz das anhaltende Thema der Überregulierung. Immerhin: Endlich ist der Staat gegenüber den Unternehmen nicht mehr besser gestellt: Er muss seine Forderungen ab dem 1. Januar 2025 auch auf Konkurs betreiben. Dies ist gut so, denn es wird zu einer Bereinigung führen, indem eigentlich konkursite Firmen, die die staatlichen Forderungen nicht mehr bezahlen können, vom Markt genommen werden.


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