Die Flut an Vorstössen eindämmen

Mit der Annahme der Parlamentarischen Initiative von Gregor Rutz setzt der Nationalrat ein Zeichen: Künftig soll es in Sondersessionen nicht mehr erlaubt sein, neue Vorstösse einzureichen. So könnten Pendenzen abgebaut werden – statt ständig neue aufzutürmen.

Der Nationalrat will etwas gegen die Vorstossflut unternehmen. Denn nicht nur die staatliche Regulierungsdichte nimmt zu – auch die Zahl parlamentarischer Vorstösse nimmt beängstigende Formen an, wenn es nach Nationalrat Gregor Rutz geht. In den Achtzigerjahren wurden rund 680 Vorstösse pro Jahr eingereicht. Mittlerweile hat sich dieser Wert auf rund 2000 Vorstösse pro Jahr verdreifacht – bei gleichbleibender Zahl der Parlamentarier.

Zunahme statt Abbau

Wenn die ordentlichen Sessionen «zum Abbau der Geschäftslast» nicht ausreichen, können die Räte seit 1991 gemäss Parlamentsgesetz Sondersessionen beschliessen. Aus diesem Grund führt der Nationalrat seit etlicher Zeit jedes Jahr im Mai eine mehrtägige Sondersession durch. Doch das eigentliche Ziel der Sondersession – der Abbau der Geschäftslast – wird regelmässig vereitelt: Auch in Sondersessionen werden mehr neue Vorstösse eingereicht, als alte Geschäfte erledigt werden. Damit führen auch Sondersessionen zu einem weiteren Anstieg der Geschäftslast.
In der Sondersession des Nationalrats vom Mai 2022 wurden rund 56 Geschäfte erledigt, gleichzeitig aber 116 neue Vorstösse eingereicht. Die Pendenzenliste konnte folglich nicht abgebaut werden, sondern ist weiter angewachsen. Rechnet man alle Sondersessionen seit 2016 zusammen, sind 214 Geschäfte an Sondersessionen erledigt, aber 953 neue eingereicht worden.

Kosten transparent ausweisen

Daher forderte Nationalrat Gregor Rutz, Präsident der IG Freiheit, dass Sondersessionen künftig einzig dazu verwendet werden dürfen, die Geschäftslast abzubauen. Neue Vorstösse sollen in Sondersessionen nicht mehr eingereicht werden dürfen. So formulierte er es in seiner Parlamentarischen Initiative «Sondersessionen auf ihren Kernzweck zurückführen. Ja zum Abbau der Geschäftslast» (Parl. Iv. 22.433). Der Nationalrat hat diesem Vorstoss nun mit 118:78 Stimmen Folge gegeben. Der Vorstoss muss nun noch vom Ständerat angenommen werden.
In der laufenden Woche kommen zwei weitere Vorstösse aus den Reihen der IG Freiheit zur Behandlung. Die Kosten, welche die Bearbeitung von Vorstössen in der Verwaltung auslösen, sollen künftig transparent ausgewiesen werden. So fordert es Nationalrat Fabio Regazzi, Präsident des Schweizerischen Gewerbeverbands sgv. Weiter sollen in den Antworten auf Vorstösse auch die geschätzten Folgekosten angegeben werden – ähnlich, wie es die Richtlinien des Bundesrates für die Regulierungsfolgenabschätzung bei Rechtssetzungsvorhaben des Bundes vorsehen. Eine entsprechende Parlamentarische Initiative von Diana Gutjahr wird der Nationalrat nächste Woche behandeln. (ZW)

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